Nach dem erfolgreichen Abschluss des Bürgerbegehrens mit einem Gemeinderatsbeschluss für einen Bürgerentscheind am 18.02.2018 ging es nun weiter mit viel Arbeit, Einsatz und Engagement.
10.01.2018:
Anfang Januar 2018 haben wir die beantragte Sondererlaubnis zum Aufhängen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum bekommen. Leider war durch Auflagen die Plakatgröße auf DIN A1 (0,5 m²) begrenzt und wir mussten deshalb für unsere Poster mit der Größe 1,20 x 0,80 m auf die Suche nach Privatgelände gehen.
Allen Unterstützern in den Ortsteilen hiermit nochmals herzlichen Dank, dass Sie sich für unser Anliegen eingesetzt haben. Es war uns somit möglich, nach den Weihnachtsferien auf den Privatgeländen unsere Poster anzubringen; teilweise haben die Grundstücksbesitzer auch selbst Gestelle für die Lachwald-Plakate gebaut.
Mehrere Anhänger wurden mit den Lachwald-Postern bestückt, die während des Wahlkampfs an verschiedenen Stellen in allen Ortsteilen aufgestellt wurden.
Dies ist die einzige Bürgerinformation, die wir nicht selbst bezahlen mussten. Abzuleiten ist das aus der Gemeindeordnung, wo geregelt ist, dass die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang wie die Gemeindeorgane darstellen dürfen.
Dennoch waren wir enttäuscht, dass die gegründete Allianz für Stutensee zusammen mit der Verwaltungsspitze auf mehr Seiten gratis als die Vertrauenspersonen informierte. Schließlich war es uns egal, denn die Stadt und Parteien der großen Fraktionen nutzten wöchentlich das Amtsblatt für ihre einseitige Berichtserstattung, obwohl die Stutensee-Woche nach Meinung des Verlags nicht als Meinungspresse dienen sollte! Uns wurde es abgelehnt.
Mitte Januar 2018:
Mitte Januar hat unsere Bürgerinitiative ihren 1. Flyer an alle Haushalte in Stutensee verteilt (11.000 Stück)
Ende Januar 2018:
Der 2. Flyer wurde von einer Unterstützergruppe in Zusammenarbeit mit Susanne Suhr entworfen und verteilt.
Zum Aufhängen von Wahlplakaten ist eine behördliche Sondererlaubnis erforderlich. Diese beinhaltet Auflagen, die einzuhalten sind und gilt für uns als Bürgerinitiative sowie auch für die Helfer der Allianz-Parteien. Die von uns bei der Stadtverwaltung Stutensee beantragte Erlaubnis berechtigt zum Aufhängen bzw. Aufstellen von Wahlplakaten und ist mit teils sinnvollen Auflagen und Bedingungen, auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, versehen.
Es wurde uns in einem besonderen Hinweis mitgeteilt, dass seitens der Behörde die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen kontrolliert wird. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeld geahndet werden. Des Weiteren wurde bei fehlerhafter Plakatierung mit der behördlichen Entfernung auf unsere Kosten (8.- Euro pro Plakat) angedroht.
Anlässlich eines Rundgangs am 27.01.2017 haben wir folgendes festgestellt, was wir nach unserer Genehmigung nicht dürfen, obwohl unserem politischen Gegner angeblich die gleichen Auflagen erteilt wurden. Die Aufnahmen zeigen lediglich Beispiele und können noch mehrfach an anderen Stellen vorhanden sein.
Schauen Sie selbst !
Wir haben den oben angeführten Sachverhalt Ende Januar der Stadtverwaltung vorgetragen.
Insbesondere haben wir auf eine ungleiche Behandlung hingewiesen. Die Allianz hatte riesige Informationswände aufgestellt und unsere Plakate waren laut Genehmigung auf 0,5 m² begrenzt. Bei den Gesprächen hat sich herausgestellt, dass unserer Bürgerinitiative wohl ein "altes Formular" zugestellt worden war. Die Erlaubnis wurde daraufhin mit den Befugnissen der Allianz ergänzt. Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings alle "städtischen Plakatständer" bereits belegt. Es wurde uns aber gestattet daran anzubauen und wir ergänzten die Gestelle der Werbeflächen an den Ortseingängen der verschiedenen Ortsteile mit unserem LACHWALD - POSTER.
Die Allianz hatte bereits frühzeitig begonnen - Anfang/Mitte Januar - ihre riesigen Transparente und die vielen Wahlplakate aufzuhängen. Sorry, falsch; die Transparente wurden nicht von Angehörigen der Allianz, sondern von Mitarbeitern des Bauhofs unter Nutzung entsprechender Gemeindefahrzeuge zu Lasten der Steuerzahler angebracht.
Als Ende Januar unsere Poster und Plakate in Auftrag gegeben wurden, waren bereits zahlreiche Plakate der Allianz abgerissen und zerstört worden. Damit beginnt der Bericht des SWR.
Es ist so weit.
Nachdem Stadt und Allianz bereits Anfang Januar damit begonnen haben, ihre NEIN-Plakate aufzuhängen, starten wir wie geplant 2 Wochen vor der Wahl mit dem Plakatieren. Zuvor kamen ein Teil unserer Plakate bei der Demo vor der Blankenlocher Festhalle am 28.01.2018 zum Einsatz.
Ein Wochenende vor dem Bürgerentscheid werden durch unsere Helfer die Flyer Nr. 3 in alle Haushalte von Stutensee verteilt. Flyer 3 erläutert detailliert das bereits ausgehängte Info-Wahlplakat mit Alternativflächen:
12.02.2018:
Kurz vor der Wahl am 18.02.2018 über das Schicksal des Lachwalds und der dort beheimateten Tiere wurde heute die nachfolgende Anzeige vom Herausgeber der Stutensee-Woche, "NUSSBAUM MEDIEN, Weil der Stadt GmbH & Co. KG" abgelehnt, obwohl unsere Bürgerinitiative die vollen Kosten als Gewerbeanzeige übernommen hätte:
"...dass das Amtsblatt kein Organ der Meinungspresse ist. Die Stadt als Herausgeberin des Amtsblatts bestimmt im Redaktionsstatut den zulässigen Inhalt des Amtsblatts. Aufgrund des Vertrags zwischen dem Verlag und der Stadt ist der Verlag an dieses Redaktionsstatut gebunden. Das gilt auch und gerade für den Anzeigenteil, den der Verlag zu verantworten hat. Aufgrund des Vertrages zwischen Stadt und Verlag hat sich der Verlag am Redaktionsstatut zu orientieren.
Die Vorschriften über den zulässigen Inhalt des Amtblatts dürfen nicht über den Anzeigenteil umgangen werden. Daraus folgt: Beiträge zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit interessierten Frage dürfen vom Verlag auch nicht in Form von Anzeigen veröffentlicht werden.
Ein Beitrag zur Meinungsbildung liegt auch dann vor, wenn dem Leser ein bestimmtes Abstimmverhalten empfohlen wird (Beispiel: Stimmen Sie mit JA für den Lachwald!). Eine solche Anzeige kann problemlos in der örtlichen Tageszeitung veröffentlicht werden oder in Form von Handzetteln oder Flyern.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Verlag entsprechende Anzeigenaufträge auch von anderen Gruppierungen (Parteien) abgelehnt hat. Im Interesse der Gleichbehandlung darf der Verlag keine Ausnahmen machen."
Beurteilen Sie selbst die Aussagen des Rechtsanwalts, nachdem Sie mal einen Artikel der Parteien gelesen haben!
Die BNN haben für die Stutenseer eine Zusatzseite eingerichtet und berichten 3 Tage vor der Wahl ausführlich über die Lachwaldproblematik. Hierbei werden beide Seiten durchleuchtet, pro und kontra LACHWALD. Problematisch wird ein knappes Ergebnis angesehen, denn dann wird angezweifelt, ob Bürgerentscheide ein repräsentatives Mittel für politische Entscheidungen sind. Hoffen wir auf eine überdurchschnittliche Wahlbeteiligung und eindeutigen Wahlsieg für die Lachwald Freunde.
Von unserer BI wurde Vertrauensperson Susanne Suhr vom Redakteur interviewt.
BNN Interview mit der Bürgerinitiative
BNN, Artikel "Abstimmung in Stutensee" mit Infos zum Bürgerentscheid