Mehr Demokratie e.V. ist die größte Nichtregierungsorganisation (NGO) für direkte Demokratie. Als Fachverband setzt sich Mehr Demokratie seit mehr als 30 Jahren bundesweit für mehr Bürger-Mitsprache ein und hat selbst 40 Volksbegehren oder -initiativen durchgeführt.
MD-Termin: Bürgerrat und Bürgerbeteiligung zum Klimamobilitätsplan in Konstanz
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MD-Termin: 12.07.2022
Bürgerrat zu künstlicher Intelligenz
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Dieses Handbuch für Bürger und Bürgerinnen ist eine umfassende Hilfestellung für Bürgerinitiativen, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren zu starten. Enthalten sind auch diverse Musterformulare und -briefe, insbesondere rechtssichere Muster für Unterschriftenlisten (auf den Seiten 102/103).
Die vorliegende Version 1.0 des Handbuchs behandelt alle bis zur Einreichung des Bürgerbegehrens zu lösenden Probleme. Das Handbuch ist detailreich, weil eine Auseinandersetzung mit Details zwingend notwendig ist, um zu vermeiden, dass ein Bürgerbegehren wegen formaler Mängel als unzulässig erklärt wird.
Der Autor Dr. Edgar Wunder ist ★ Vorstandssprecher ★ von Mehr Demokratie Baden-Württemberg. Mit seiner freundlichen Genehmigung wird das Handbuch zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird den Bürgerinitiativen und Gemeindeverwaltungen eine ★ Beratung ★ empfohlen.
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Sommer und Herbst 2021
Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für mehr Bürgermitsprache im Landkreis
– ein Volksbegehren zur Einführung von Bürgerbegehren auf Landkreisebene.
In Baden-Württemberg ist Ferienzeit, und auch Landtag, Kreistage und Gemeinderäte sind in der Sommerpause. Trotzdem herrscht politisch keine Ruhe – und das nicht nur wegen der Bundestagswahl. Auch landes- und kommunalpolitisch brodelt es. Damit das so bleibt, ist auch Ihre Unterstützung gefragt!
Die Schließung der Helfenstein-Klinik im Landkreis Göppingen hat in den vergangenen Monaten immer wieder zu Bürgerprotesten geführt. Aufgrund der Machtlosigkeit der Bürgerschaft hat eine Initiative deshalb Ende Juli mit der Unterschriftensammlung für einen Antrag auf Volksbegehren begonnen. Sie möchte die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf Landkreisebene erreichen. Das unterstützt Mehr Demokratie natürlich und braucht dafür Unterschriften aus ganz Baden-Württemberg!
Auszug Stuttgarter Zeitung vom 26.08.2021
Baden-Württemberg ist neben Hessen noch immer das einzige Flächenland, in dem es diese Instrumente auf Kreisebene nicht gibt. Zuletzt hat die grün-schwarze Landtagsmehrheit im Oktober 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Opposition abgelehnt. Auch in der neuen Koalitionsvereinbarung findet sich das Thema nicht.
Darum sollen und wollen die Bürgerinnen und Bürger die Sache nun selbst in die Hand nehmen. Mehr Demokratie e.V. unterstützt die Initiative und hat auch den Gesetzentwurf verfasst, der dem Antrag auf Volksbegehren zugrunde liegt.
Dieser Gesetzentwurf behebt vor allem die unfaire Regelung, dass die Bürgerschaft in Stadtkreisen faktisch mehr Rechte hat als in Landkreisen. Er enthält aber auch einige Änderungen der Gemeindeordnung und wirkt sich somit auch positiv auf Bürgerbegehren innerhalb von Gemeinden aus. Insbesondere soll die bloße Formalie des „Kostendeckungsvorschlags“ als Zulassungsvoraussetzung für Unterschriftenformulare entfallen. Stattdessen sollen die Bürgerinnen und Bürger in der Informationsbroschüre zu Bürgerentscheiden umfassend über Kostenfragen informiert werden. Das wäre eine deutliche Erleichterung für Bürgerbegehren.
Was können Sie tun, um diese Initiative zu unterstützen? Unterschreiben und verbreiten!
Wir bitten Sie, die Unterschriftenliste auszudrucken, auszufüllen und an uns oder Mehr Demokratie zurückzuschicken.
Und machen Sie bitte in Ihrem Umfeld Werbung dafür. 10.000 gültige Unterschriften braucht es landesweit – 2000 sind bereits vorhanden – das schaffen wir als Bürgerinnen und Bürger!
Die ausgedruckten und ausgefüllten Unterschriftenlisten senden Sie bitte an: Mehr Demokratie e.V., Landesbüro Baden-Württemberg, Rotebühlstr. 86/1, 70178 Stuttgart. Im Raum Stutensee können die ausgefüllten Formulare auch bei unserer Bürgerinitiative in den Briefkasten eingeworfen werden. Die Adresse finden Sie in der Rubrik Kontakt/Impressum. Bitte keine Scans und Kopien – nur eigenhändig ausgefüllte Listen im Original sind rechtlich zulässig.