2024 – Aktuelle Informationen
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Kein umweltverträglicher Platz für die Schwerlasttrasse – Gemeinsame Waldführung der drei Bürgerinitiativen „David“, „Waldwende-Jetzt!“ und „Lachwald-erhalten“
Nach einer gelungenen und sehr informativen Veranstaltung am 14.09.2024 rund um die 108 Jahre alte Walderholung und dem 1. Wasserwerk in Speyer, setzten die Bürgerinitiativen ihre Veranstaltungsreihe entlang der geplanten Schwerlasttrassen LR4/R2 und LR6 fort. Ziel ist es, auf die schwerwiegenden Auswirkungen dieser Planungen aufmerksam zu machen:
Zerstörung von Landschaften, gravierende Eingriffe in Natur und Umwelt sowie erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen für Anwohner:innen durch Lärm und Emissionen.
Am Samstag, dem 28.09.2024, fand die erste gemeinsame Veranstaltung der Bürgerinitiativen „David“, „Waldwende-Jetzt!“ und „Lachwald-erhalten“ im badischen Stutensee Staffort statt. Im östlichen Bereich der LR4-Region Stutensee versammelten sich besorgte Bürgerinnen und Bürger aus Stutensee und aus der Pfalz im Stafforter Lochenwald, um ihren Unmut über die geplante Zerschneidung des Stadtgebiets und der einhergehenden Zerstörung des wertvollen Lochenwaldes zum Ausdruck zu bringen.
Erfreulich war auch die Teilnahme einiger Kommunalpolitiker aus dem Stutenseer Gemeinderat sowie aus dem Stafforter Ortschaftsrat. Außerdem war der Mannheimer Stadtrat Thomas Hornung angereist, um die Bürgerinitiativen zu unterstützen. Nachfolgend sein eindringliches Statement:
Weitere Veranstaltungen finden statt: am Samstag, 05.10.2024, im Schifferstadter Wald an der B9, am Samstag, 12.10.2024 in Limburgerhof bei den Hochwasserschutzanlagen nördlich des Bruchs und am Samstag, 19.10.2024 erneut im badischen Philippsburg., am Waldrand West. Ziel dieser Aktionen ist es wiederum, fundierte Argumente gegen den Bau der Schwerlasttrassen zu sammeln und den Druck auf die Deutsche Bahn zu erhöhen.
In Stutensee fand die Waldführung im Lochenwald statt, welcher Teil des Natura 2000-Waldschutzgebiets der Kinzig-Murg-Rinne ist, einem europäischen Netzwerk zum Schutz gefährdeter Lebensräume und Arten. Darüber hinaus beherbergt der Lochenwald einen gesetzlich geschützten Waldbiotop, durch den die geplante Trasse führen soll. Die Deutsche Bahn stuft dieses Gebiet jedoch lediglich in Raumwiderstandsklasse IV ein – eine Einstufung, die nachweislich zu niedrig ist. Die Bürgerinitiativen fordern, das Gebiet aufgrund seiner ökologischen Bedeutung in die höchste Klasse V zu setzen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe stuft diese Region in seiner Stellungnahmen gegenüber der DB als sehr hohen bzw. hohen Raumwiderstand ein. Bei direkten oder indirekten Beeinträchtigungen (wie durch Lärm) entstehen hohe bis sehr hohe Konflikte, die eine Nutzung des Gebiets für die Trassenführung rechtlich unzulässig machen. Zudem fordert das Natura 2000-Gebiet das Fehlen zumutbarer Alternativstrecken sowie umfassende Konzepte für einen Kohärenzausgleich in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsgebiet – Anforderungen, die die deutsche Bahn angesichts des betroffenen Gebiets von etwa 100 Hektar entlang der A5 zwischen Bruchsal und Karlsruhe kaum erfüllen kann. Inwieweit im Streitfall die Gerichte diese Position teilen, kann nicht eingeschätzt werden.
Da die Alternativroute R1 existiert, ist jede Streckführung durch den geschützten Lochenwald unzulässig. Sollten die hohen Tunnel-Baukosten für die Route entlang der A5 oder die Alternativroute R1 für die Bahn problematisch sein, wären aufwändige Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz erforderlich.
Begrüßung der Teilnehmer, ausführliche Informationen über die geplanten Varianten der DB sowie fundierte Argumente, diese zu verhindern
Am 1. Haltepunkt zeigte der Experte einen selbst überlassenen Erlenbruch mit einer Mischung aus Hainbuchen, Stieleichen, Eschen u. Ahorn.
Gegenüber haben forstliche Waldeinschläge und Ersatzpflanzungen mit Douglasien die Waldlebensgemeinschaft aufgerissen und Platz für eine unumkehrbare Invasion von Neophyten geschaffen. Die Baumschulpflanzen sind sichtbar durch den Klimawandel geschädigt worden.
Fassungslosigkeit beim Kreuzlachgraben über die ökologische Inkompetenz der örtlichen Forstverwaltung nach Kahlschlägen im Waldbiotop
Zuletzt führte der Rundgang zu zwei Eichen. Eine ist bereits im Verfallsstadium, die andere steht unter Denkmalschutz, bei geplanter Trasse.
Weitere Einzelheiten zur Veranstaltung sind in der Berichterstattung der BNN vom 29.09.2024 nachzulesen; BNN Offline, Printartikel:
BNN Online, bbn.de:
von Marianne Lother, 29. Sept. 2024 | 17:48 Uhr
Der Lochenwald gilt als ein waldökologisch besonderes Juwel. Die geplanten Trassen der Bahn, die LR 6 und insbesondere die LR 4 zeigen großes Potenzial für die Zerschneidung der Landschaft, insbesondere dieses Waldgebiets.
Und der Zerstörung mehrerer Natura 2000-Gebiete mit den Raumwiderstandsklassen IV, bestätigt der Regionalverband Mittlerer Oberrhein.
Die drei Bürgerinitiativen, „David“, „Waldwende Jetzt“ und „Lachwald-erhalten“, die sich allesamt dem Schutz des Waldes verschrieben haben, wollen das verhindern.
Wird der rechtsrheinische Bahnausbau nicht zu Ende geführt?
Um ihre Position gegenüber der Bahn argumentativ zu stärken, haben sie den Sprecher der beiden ersten, den Diplom-Forstwirt Volker Ziesling, zu einer ökologischen Waldführung eingeladen.
Doch bevor die Gruppe von gut 30 Interessierten zum Waldgang aufbrach, berichtete der Sprecher von „Lachwald-erhalten“ Jochen Heger, das Schweizerische Parlament habe den Bundesrat beauftragt, die Verhandlungen mit Frankreich, der Region Grand Est und Deutschland weiterzuführen, um eine Ertüchtigung der Bahnstrecke Antwerpen-Metz-Strasbourg-Basel zu erwirken.
Die Begründung lautete, die Großbaustellen in Deutschland werden auch aufgrund zunehmend begrenzter Budgetmittel bis nach 2045 andauern.
Um eine Stagnation zu verhindern, sei eine Verlagerung auf die linksrheinische Schiene die einzige Option. Möglicherweise werde dann der rechtsrheinische Ausbau gar nicht mehr zu Ende geführt, mutmaßte Heger.
Experte zeigt bei Begehung gesunden und kranken Wald
Ungeachtet dessen setzte die Gruppe jedoch die Waldbegehung fort. Es gehe um Landschaftsverbrauch, um Verlust von Ackerböden und Zerschneidung von Naherholungsgebieten, begann Volker Ziesling.
Denn auch, wenn parallel zur Autobahn gebaut werde, benötige eine Trasse 100 Meter breite Zufahrten und zahlreiche Betonwerke.
Seine Ausführungen beschränkten sich jedoch nicht auf die Auswirkungen der Bahntrasse allein, sondern bezogen auch forstwirtschaftliche Fehler aus der Vergangenheit mit ein.
Anhand verschiedener Waldbilder zeigte er intakte Ökosysteme gegenüber zerstörten. Erstes Waldbild war ein gesunder, weil sich selbst überlassener Erlenbruch mit einer Mischung aus Hainbuchen, Stieleichen, Eschen und Ahorn.
Dichte Kronen gaben Schutz vor Austrocknung und reichlich Efeu an den Baumstämmen bildeten Lebensräume für Spinnen und Insekten. An diesem Beispiel betonte der Experte die Bedeutung, dass der Wald „geschlossen“ bleibe und von einer dichten Kronendecke bedeckt, auch zum Schutz des „Innenklimas“.
Dann hätten Neophyten wie Kermesbeere und die späte Traubenkirsche keine Chance, weil diese viel Licht benötigten.
Trasse LR 4 würde den „Naturschatz“ mitten durchschneiden
Eine andere Fläche war aus Gründen der Klimaanpassung mit Douglasien bepflanzt worden. Klimawandel bedeute aber, dass alles extrem werde, sowohl Hitze wie Kälte, Regenfälle und Trockenheit und dem sei die Douglasie nicht gewachsen, meinte der Experte.
Er wies auf die stangenförmigen Stämme und lichten Kronen hin, die er als „das Waldsterben 3.0“ bezeichnete. Hier sei nicht bedacht worden, dass ein lichter Waldboden die Neophyten befördere.
Ein weiterer Standort war beim Kreuzlachgraben. Hier war sein Thema „Grundwasserströme“, die in der Oberrheinebene aus dem Schwarzwald und dem Kraichgau zusammenträfen.
Die Trasse LR 4 würde diesen „Naturschatz“ mitten durchschneiden. Es sei auch ein Balanceakt für die Baumaßnahme. Denn die Unberechenbarkeit von Grundwasserströmen habe man am Beispiel des Rastatter Tunnels gesehen.
Experte: In Waldkreislauf eingreifen ist falsch
Von den negativen Folgen einer Grundwasserabsenkung für die Landwirtschaft ganz zu schweigen. Die oberen zwei Meter der Ackerbodenschicht stünde für die Versorgung der Pflanzen nicht mehr zur Verfügung.
Ein exzellentes Waldbiotop mit Schutzstatus, das offenbar aus Profitgründen vernichtet worden war, war das nächste Beispiel. Ein Wald aus Eschen, Ulmen, Ahorn und anderen war mit schwerem Gerät zerstört worden, um die darin befindlichen Eichen und Ulmen zu ernten.
Wuchshüllen aus Holz bezeichnete er als kontraproduktive Maßnahme in eine überflüssige Investition.
In allen Aussagen spiegelte sich Volker Kieslings Meinung, es sei falsch, in den Waldkreislauf zu sehr einzugreifen. Besser sei, in die Selbstheilungskräfte der Natur, in die biologische Automation, zu vertrauen.
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Offener Brief zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes
Der ursprünglich veröffentlichte Entwurf des Bundeswaldgesetzes untersagte unter Strafandrohung die bisher gängigen Kahlschläge bei der Waldbewirtschaftung. Nun erfährt man durch die Medien, dass dieser Entwurf nach massiven Einwänden von Waldbesitzerverbänden sowie der Forst- und Holzlobby stark abgeschwächt und abgeändert wurde. Die BBIWS fordert nun eine zeitnahe Veröffentlichung des aktuellen Referentenentwurfs, damit die Bürgerinnen und Bürger Einsicht nehmen und ebenfalls Stellungnahmen abgeben können. Gleichzeitig wird die vermeintliche „Nachhaltigkeit“ des forstlichen Handelns scharf kritisiert.
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Zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Wald und Natur wurden die Vorsitzende der Stutenseer Ortsgruppe des BUND, Förster sowie unsere Waldschutzinitiative „Lachwald-erhalten“ befragt.
Wir verwiesen darauf, dass nicht nur der Klimawandel, sondern auch die intensive Forstwirtschaft die Wälder stresst.
Der vollständige Artikel vom 20.09.2024 kann in den Badischen Neuesten Nachrichten nachgelesen werden. Link: Milder Herbst…
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Einladung zur Waldführung im Lochenwald am 28.09.24, 14 Uhr
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UPDATE: Großer Teilerfolg für Natur und Klima –
Keine Bebauung der GRÜNZÄSUR Blankenloch Süd nach zwei Gemeinderatsbeschlüssen
Wie bereits berichtet, hat unsere Bürgerinitiative nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid zum Erhalt des Lachwalds auch die damaligen Pläne der Stadt kritisiert, die wie der Lachwald in der gleichen Grünzäsur (= Schutzgebiet mit Bauverbot) liegenden Flächen zwischen Blankenloch und Büchig für eine Siedlungserweiterung zu nutzen. Unsere Bedenken wurden damals von der Stadt anerkannt, woraufhin sowohl die Lachwaldfläche als auch die weiteren Flächen in der Grünzäsur am südlichen Ortsrand von Blankenloch (Hohe Eich) durch Gemeinderatsbeschluss aus den Planungen herausgenommen wurden.
Im vergangenen Jahr erhielten wir jedoch konkrete Hinweise darauf, dass die Stadt an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) herangetreten ist, um wieder eine Bebauung in dieser Grünzäsur zu ermöglichen. Die Vertreter der Stadtspitze und Stadtverwaltung erreichten bei Gesprächen mit dem RVMO, dass die Grünzäsur südlich Blankenloch als Vorbehaltsgebiet für Siedlungserweiterung in den Entwurf des zukünftigen Regionalplans (2030) aufgenommen wurde.
Im Rahmen der Offenlegung des Regionalplanentwurfs haben mehrere Bürgerinnen und Bürger aus Stutensee auf unseren Aufruf hin Stellungnahmen an den RVMO gesendet, in denen sie sich für den Erhalt der Grünzäsuren stark machten. Wir danken Ihnen herzlich für dieses Engagement! Als Beispiel fügen wir die Stellungnahme einer Stutenseer Bürgerin bei, die den Erhalt der Grünzäsur mit Empörung gefordert hat:
Unser Dank gilt auch den Naturschutzverbänden BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), LNV (Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.) und NABU (Naturschutzbund Deutschland), die unser Anliegen tatkräftig unterstützt und in ihrer gemeinsamen Stellungnahme an den RVMO viele schlagkräftige Argumente für den Erhalt der Grünzäsuren vorgebracht haben.
Zwar haben wir bisher noch keine offizielle Rückmeldung vom RVMO erhalten, aber aufgrund der zahlreichen fundierten Argumente ist zu erwarten, dass die Vorbehaltsgebiete in den Grünzäsuren stark reduziert oder sogar ganz gestrichen werden.
Zeitgleich hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.02.2024 die vom Regierungspräsidium Karlsruhe geforderte Ausweisung des bisherigen Flächenpools von 16,2 ha im Bereich „Südlich der Eggensteiner Straße“ beschlossen. Die Stadtverwaltung stellte jedoch klar, dass die Entscheidungshoheit über eine Flächenentwicklung und die Schaffung von Planungsrecht beim Gemeinderat liegt. Außerdem soll der Gemeinderat die Möglichkeit haben, die Flächenausweisungen im FNP 2030 (Flächennutzungsplan) durch Einzeländerungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt neu zu strukturieren.
Die Bürgerinitiative bewertet diesen Beschluss und die Auslegung der Stadtverwaltung als weiteres „Provisorium“, nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe den sogenannten Flächenpool für beendet erklärt hat. Dieses Provisorium veranlasste uns, eine ergänzende Stellungnahme an den RVMO zu senden, in der wir den Beschluss beifügten und als Zeugnis für die anhaltende Uneinigkeit zwischen Gemeinderat und Stadtverwaltung in Bezug auf die Festlegung von Siedlungsflächen darstellten. Denn die Veranlassung der Stadtspitze und Stadtverwaltung zur Aufnahme der Grünzäsur als Vorbehaltsgebiet war nicht autorisiert und widersprach dem bestehenden Gemeinderatsbeschluss zur Herausnahme aller Flächen aus der Grünzäsur Blankenloch Süd. Dadurch entstand eine undurchsichtige städtische Flächenplanung, weil weder die Stadtspitze, noch die Verwaltung entscheidet, sondern der Gemeinderat als das oberste Entscheidungsgremium einer Kommune.
In der Gemeinderatssitzung am 03.06.2024 trug Herr Maag von der Stadtverwaltung den Inhalt zum TOP „Fortschreibung des Regionalplans 2003 des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein - Zweite, erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange“ vor. Entgegen der Klarstellung im oben angeführten Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.2024 hinsichtlich der Flächenausweisungen erklärte er, dass sich die Stadt bezüglich einer zukünftigen Bebauung in Stutensee auf die Flächen südlich der Eggensteiner Straße konzentriert und dass die Fläche südlich von Blankenloch wegfallen soll. Die Verwaltung werde dies nun dem RVMO mitteilen.
Im Anschluss des Vortrags gab es nur wenige Wortmeldungen aus dem Gemeinderat, und schließlich wurde die Vorlage mehrheitlich beschlossen. Damit gibt es nun zwei Gemeinderatsbeschlüsse, die den Erhalt der Grünzäsur zwischen Blankenloch und Büchig festschreiben.
Auffällig war, dass OB Becker bei diesem Tagesordnungspunkt, während des Vortrags des dafür zuständigen Herrn Maag, die Gemeinderatssitzung im Bürgersaal verließ – etwas, das sie nur selten tut. War es die Belastung durch das nicht autorisierte Vorgehen ihrer Verwaltung und das kontroverse Thema Grünzäsur?
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Undurchsichtige städtische Flächenplanung in Stutensee –
ERNEUTER ANGRIFF AUF GRÜNZÄSUR ZWISCHEN BLANKENLOCH UND BÜCHIG
Die Stadt Stutensee hat den Regionalverband Mittlerer Oberrhein kontaktiert, um die Grünzäsur zwischen Blankenloch und Büchig um 11,6 Hektar für Siedlungsflächen zu verkleinern. Es wurden mehrere Gespräche zwischen der Stadt Stutensee und dem Regionalverband im Rahmen der Flächennutzungsplanfortschreibung geführt. Basierend auf vertieften städtebaulichen Untersuchungen wurden die potenziellen Entwicklungen im Stadtteil Blankenloch/Büchig erörtert. Die Stadt argumentierte, dass sie zusammen mit der Politik, den übergeordneten Behörden und den Bürgern im Rahmen des Stadtentwicklungsplans einen öffentlichen Planungs- und Entscheidungsprozess für die Wohnbauflächen durchführen werde. Das Ziel sei es, die bisherige Flächenkulisse neu zu überdenken und an geeigneter Stelle auszuweisen, wobei Aspekte wie Klima und Bevölkerungswachstum berücksichtigt werden sollen.
Der RMVO hat sich offensichtlich von den Argumenten der Stadt Stutensee einlullen lassen und ist eingeknickt. Er weist für Stutensee im neuesten Entwurf des Regionalplans (s.o.) die eingekreiste Fläche in der jetzigen Grünzäsur als mögliche Siedlungsfläche aus.
Derzeit wird der gültige Regionalplan für die Region Mittlerer Oberrhein fortgeschrieben und der Entwurf mit der neuen Siedlungsfläche ist auf der Webseite des RMVO offen gelegt. In dieser zweiten Offenlegung des Planentwurfs wird die Öffentlichkeit angehört. Jeder kann bis spätestens 22.03.2024 eine Stellungnahme zu den geänderten Inhalten des Planentwurfs beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein einreichen. Die Stellungnahme der Bürgerinitiative liegt dem RVMO bereits vor. Falls Sie die Grünzäsur im derzeitigen Zustand erhalten wollen und gegen eine Bebauung sind, empfehlen wir ebenfalls rechtzeitig eine Stellungnahme beim RVMO einzureichen. Es handelt sich nämlich bisher lediglich um einen Entwurf, dessen Änderung immer noch möglich ist. Sie können für Ihre Stellungnahme gerne Argumente der nachfolgenden chronologischen Zusammenstellung entnehmen.
Die Zusammenstellung beleuchtet die Suche nach Flächen für Siedlungserweiterungen in Stutensee. Aufgrund zahlreicher Gemeinderatsbeschlüsse in den letzten Jahren ist die Angelegenheit komplex geworden, und die derzeitigen Festlegungen sind für die Öffentlichkeit nicht mehr nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass viele Entscheidungsprozesse hinter verschlossenen Türen stattfinden. Diese erinnern an vergangene Ereignisse vor dem Bürgerentscheid 2018, z. B. die städtische Vorgehensweise zur Bestimmung von Flächen für die Siedlungserweiterung in der Grünzäsur zwischen Blankenloch und Büchig. Damals wurden zur Schaffung neuer Wohngebiete hinter dem Rücken der Bevölkerung Absprachen mit anderen Behörden getroffen, wie es jetzt wieder der Fall ist. Beide Fälle betreffen die gleichen Gebiete am südlichen Ortsrand von Blankenloch, damals zusätzlich einen Teil des Lachwalds, wodurch erhebliche Eingriffe in die Natur sowie Flächenverluste drohten.
Der erfolgreiche Bürgerentscheid zum Erhalt des Lachwalds am 18.02.2018 vereitelte jedoch die Pläne der Stadt. Es ging um den in der Grünzäsur liegenden Lachwald, aber auch um Wertschätzung und Erhalt der grünen Oase als Naherholungsraum zwischen Blankenloch und Büchig.
Hilfreich zur Aufklärung der Bürgerschaft war hierzu unter anderem die offizielle Informationsbroschüre der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens 2017 nach der Gemeindeordnung BW in der Stutensee-Woche, die an alle Haushalte in der Stadt verteilt wurde. Bereits darin wurde der Erhalt der Grünzäsur gefordert. Es war aufgeführt, dass diese bereits durch die letzte Bebauung „Hohe Eich“ angegriffen wurde und nicht noch weiter verkleinert werden dürfte. Die Ausweisung der Grünzäsur war einst das Ergebnis umfangreicher Analysen. Es gilt ein Bauverbot, weshalb sie als Freiräume zu sichern sind, damit das Zusammenwachsen von Siedlungen verhindert wird. Sie sollen die Möglichkeit als Naherholungsgebiet bieten und ortsnahe ökologische Ausgleichsfunktionen erfüllen. Sie dienen der Durchlüftung zwischen Ortsteilen und müssen die Durchgängigkeit des regionalen Biotopverbunds gewährleisten.
Satellitenbilder zeigen, dass die zwischen Blankenloch und Büchig liegende Grünzäsur die letzte Möglichkeit für Tiere und Pflanzen ist, um von Westen nach Osten zu wandern, vom Hardtwald zum Weingartener Moor – Grötzinger Bruchwald, da es südlich davon keinen Übergang mehr gibt. Der Verbund von Lebensräumen ist für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt von besonderer Bedeutung. Infolge der durch den Klimawandel zu erwartenden Veränderungen der Lebensraumbedingungen und dem daraus resultierenden Wanderverhalten von Arten kommt den grünen Oasen mit „Trittsteinfunktion“ eine besondere Bedeutung zu. Nördlich von Karlsruhe verbindet der Korridor die Wälder des Kraichgaus mit den Rheinauen. Werden diese Flächen mehr und mehr verkleinert, verlieren sie ihre Funktion. Deshalb ist die Zunahme der Siedlungsflächen eine der Hauptursachen für den Rückgang der Arten und den Verlust von Lebensräumen.
Daraus resultierend präsentierte die Bürgerinitiative den Stadtverantwortlichen nach dem Bürgerentscheid am 01.03.2018 ein Positionspapier für zukünftige Bauvorhaben. Die darin enthaltene Forderung zur Herausnahme der Lachwaldfläche sowie der in der Grünzäsur liegenden Flächen zwischen Blankenloch und Büchig und der Flächen des Landschaftsschutzgebiets östlich des Steinwegs wurde von der Stadt geprüft.
Außerdem war dem Protokoll über die Sitzungsvorlage des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein 76/IX vom 05.10.2016 zu entnehmen, dass zum damaligen Zeitpunkt eine durch Bebauung reduzierte Grünzäsur die Funktion der Siedlungsgliederung nicht mehr ausreichend erfüllen könne. Deshalb wurde aus regionalplanerischer Sicht nicht zugestimmt! Wie gesagt, zum damaligen Zeitpunkt…
Des Weiteren positionierten sich damals Anwohner der Hohen Eich eindeutig und teilten dies der Stadtverwaltung mit.
Am 23. April 2018 beschloss der Gemeinderat die Herausnahme aller von uns geforderten Flächen. Zusätzlich wurde die Einrichtung eines allgemeinen Flächenpools sowie die Einführung eines Bürgerbeteiligungsformats für eine Neukonzeption festgelegt. Dieser Schritt ermöglichte es der Stadt, sich Zeit für die Entwicklung einer Lösung zu nehmen. Sämtliche vom Gemeinderat herausgenommenen Flächen in Blankenloch und Büchig, insgesamt 18,2 Hektar, wurden in einem sogenannten "Flächenpool" zusammengefasst. In der Begründung zum Beschluss wurde verankert, den Umgang mit diesem Flächenpool in einem neuen Prozess zu bearbeiten und dass dabei die Ergebnisse und die Erfahrungen aus den Perspektivwerkstätten einfließen sollen. Ein Ergebnis war, dass die Grünzäsuren erhalten werden sollen. Vielleicht deshalb die aktuell aufgedeckte Geheimniskrämerei.
Die Flächen in den nördlichen Stadtteilen blieben gemäß den ursprünglichen Entscheidungen des Gemeinderats unverändert.
Positiv zu bewerten war, dass ein erfahrenes Beteiligungsbüro beauftragt wurde, für Stutensee die Bürgerbeteiligung zu konzeptionieren und in dem Format einer Planungswerkstatt an mehreren Abenden, die hier Perspektivwerkstätten genannt wurden, durchzuführen. Der strukturierte Prozess bot den ausgewählten und geladenen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, die Rahmenbedingungen zur Gestaltung der "Zukunft Wohnen in Stutensee" in einer Empfehlung an den Gemeinderat zu formulieren.
Die Übergabe der Bürgerempfehlung "Zukunft Wohnen in Stutensee" aus der Perspektivwerkstatt an den Gemeinderat erfolgte am 29. Oktober 2018 in der Festhalle Blankenloch; ein Termin, der unglücklicher Weise in die Ferienzeit gelegt worden war!
Die vorgestellte Bürgerempfehlung zeigt deutliche Handlungsempfehlungen. Unter anderem wird die Erhaltung von Grünzäsuren betont sowie das Vorantreiben eines Ausgleichsflächenkonzepts als Voraussetzung für eine nachhaltige bauliche Entwicklung befürwortet. Flächensparende Baumaßnahmen wie Mischbebauung und Mehrgeschossigkeit werden ebenfalls unterstützt.
Die Durchführung der Perspektivwerkstatt durch das Beteiligungsbüro kostete rund 30.000 Euro. Das Ergebnis scheint allerdings nicht in die städtischen Planungen zu passen, weil es trotz des großen Engagements der Bürgerinnen und Bürger danach von öffentlicher Seite nicht mehr erwähnt wurde.
Nachfolgend das Transkript des Endergebnisses zum Bürgerwillen:
Beispielhaft folgt ein Auszug aus der Empfehlung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe IV Naturschutz/Grün- und Freiflächen/Naherholung. Gemäß Ziffer 1 soll die Erhaltung von Grünzäsuren gewährleistet bleiben. Die Ziffern 9 und 10 empfehlen, das Ausgleichsflächenkonzept voranzutreiben als Voraussetzung für eine nachhaltige bauliche Entwicklung. Flächensparende Baumaßnahmen wie Mischbebauung und Mehrgeschossigkeit werden befürwortet.
Für Interessierte die komplette Bürgerempfehlung zum Lesen oder Download:
Es folgte ein weiteres Beteiligungsverfahren. Im Februar 2020 beschloss der Gemeinderat der Stadt Stutensee die Ausarbeitung eines Stadtentwicklungsplans mit dem Zielhorizont 2035 (STEP 2035). Der Plan sollte als langfristiges und ganzheitliches Strategiepapier dienen und eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, des Gemeinderates und der Verwaltung ermöglichen. Der Start erfolgte über eine Online-Plattform. Im Herbst 2022 folgten öffentliche Veranstaltungen, die aber auf geringe Resonanz stießen. Kein Wunder, die Bürgerschaft engagierte sich bereits bei der Ausarbeitung der Bürgerempfehlung. 400 Teilnehmer nahmen damals an der Auftaktveranstaltung der Perspektivwerkstatt „Zukunft Wohnen in Stutensee“ teil.
Ende Juni 2023 wurde beschlossen, für das aus dem STEP 2035 definierte Schlüsselprojekt "Flächenpool" einen weiteren, extern begleiteten Prozess mit einem externen Büro für Stadtplanung durchzuführen. Ziel war es, ein möglichst einvernehmliches Meinungsbild und eine räumliche Verortung zu schaffen.
Nachdem eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Werkstattprozessen gescheitert war, wurde in der letzten Gemeinderatssitzung im Februar eine Fläche von rund 16 Hektar für mögliche Wohnbebauung in Blankenloch, südlich der Eggensteiner Straße, westlich der Bahn, für den Flächennutzungsplan durch Beschluss angemeldet. Eine ernsthafte Bebauung des Gebiets ist nicht geplant, obwohl es sich um eine regionalplanerisch abgestimmte Siedlungserweiterungsfläche handelt. Diese hatte die Stadt bereits früher im Visier, die Planungen jedoch aufgegeben. Jetzt wurde das Gebiet reaktiviert, soll aber lediglich als Platzhalter dienen, nachdem übergeordnete Behörden den Flächenpool für beendet erklärt haben.
Meinstutensee.de berichtete darüber: Link
Die Vorgehensweise der Stadt hat bei den Kommentatoren auf meinstutensee.de Irritationen hervorgerufen, und viele können den Beschluss nicht nachvollziehen. Ein Kommentator bezweifelt bei einzelnen Stadträtinnen und Stadträten die Vertretung des Bürgerwillens und vermutet, dass parteipolitische Interessen Vorrang haben. Möglicherweise hat er recht, denn der taktische Schachzug der neuerlichen Beschlussfassung könnte darauf abgezielt haben, die wahren Absichten bezüglich anderer Vorhaben vor der Bürgerschaft zu verschleiern, um politische Vorteile zu erlangen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die wahren Absichten vor den anstehenden Gemeinderatswahlen verschleiert werden sollten, um keine Stimmen einzubüßen. Ein solches Vorhaben würde die ausgearbeitete Bürgerempfehlung ignorieren und den erklärten Bürgerwillen nicht respektieren. Klarheit über die Absichten kann nur durch transparente Aufklärung seitens der Verantwortlichen geschaffen werden – und zwar noch vor den Kommunalwahlen!
Grünzäsuren sind im Regionalplan des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein (RMVO) verzeichnet, und der Regionalverband ist auch für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans verantwortlich. Das nachfolgende Bild aus der Webseite des Regionalverbands dient gleichzeitig als Link zum RVMO:
Im Frühjahr 2021 fand die erste Anhörung zum Fortschreibungsentwurf statt, und die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, um den Planentwurf für die nun stattfindende zweite Anhörung zu erstellen.
Einem Protokoll aus 2016 des Regionalverbands Mittle rer Oberrhein ist zu entnehmen, dass eine durch Bebauung reduzierte Grünzäsur die Funktion der Siedlungsgliederung nicht mehr ausreichend erfüllen könne. Deshalb wurde damals einer Veränderung aus regionalplanerischer Sicht nicht zugestimmt. Obwohl sich aus landschaftlicher Sicht nichts geändert hat, eher der inzwischen spürbare Klimawandel in solche Entscheidungen mit einbezogen werden sollte, wurde in der 2. Offenlage zur Änderung des Entwurfs des Regionalplans eine Siedlungserweiterungsfläche im Stadtteil Blankenloch am südlichen Ortsrand vom Fleckensteiner Weg bis zur Hohen Eich im Entwurf zum 4. Regionalplan aufgenommen.
Die aktuelle Festlegung der Fläche durch den RVMO basierte auf Aussagen der Stadt, dass die Fläche direkt an einem Stadtbahn-Halt liegt und neben Wohnbebauung auch die Ansiedlung eines Nahversorgers geplant ist. Dem Entscheider beim RVMO war vermutlich nicht bekannt, dass sich in unmittelbarer Nähe beim Ortseingang von Blankenloch bereits ein Einkaufmarkt befindet. Ein weiterer an der nahegelegenen Kreisstraße in Büchig. Somit bietet ein dritter Einkaufsmarkt nicht unbedingt Vorteile, die eine Reduzierung der Grünzäsur rechtfertigen. Hingegen treffen die Nachteile die Bürgerschaft von Blankenloch mit Büchig mit dem Verlust eines stark frequenten Naherholungsgebiets, ebenso die Bewirtschafter des Ackerlandes sowie die dort vorkommenden Zauneidechsen, die dann nach Stutenseer geübter Art in eine Nachbargemeinde deportiert werden müssten.
Der Steckbrief über die Fläche SERW_797_V1; der Link zur Originaldatei hier
Die Änderungen (nur Stutensee) der Strukturkarte, der Raumnutzungskarte und des Umweltberichts im Vergleich zur ersten Offenlage 2021, Stand: Februar 2024; der Link zur kompletten Datei hier
Die Versprechen der Stadt gegenüber dem RVMO konnten bisher nicht eingehalten werden.
Die Bürgerschaft ist bis heute nicht durch die Stadt darüber informiert worden, dass eine Südbebauung in Blankenloch vorbereitet wird. Selbst eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Werkstattprozessen ist gescheitert. Der jüngste Gemeinderatsbeschluss zum „Flächenpool“ verdeutlicht die fragwürdigen Praktiken von Stadtverwaltung und Politik in Stutensee. Mit jetzigem Hintergrundwissen wird jedoch klar, dass viele im Gemeinderat beabsichtigen, den Bürgerwillen (Erhalt der Grünzäsur!) nicht zu respektieren. Es werden Scheinmanöver durchgeführt, um sich mit Wählerstimmen zu legitimieren und nach der Wahl weiterhin wie bisher handeln zu können. Gerade auch im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen stellt sich die Frage, wie sich die demnächst zur Wahl stehenden Kandidaten zu einer möglichen Bebauung in der Grünzäsur positionieren.
Weitere Flächen in Stutensee, bei denen Grünzäsuren wegfallen sollen
Der Flächenumfang der Gebiete im Entwurf zum Regionalplan für regionalplanerisch abgestimmte Siedlungserweiterungen in der Stadt Stutensee beträgt insgesamt 67,7 Hektar.
Mehr als die Hälfte der Flächen (37 Hektar) liegen ganz oder teilweise in Grünzäsuren, die damit wegfallen sollen. Hier der Ausschnitt der Raumnutzungskarte des Regionalplans für Stutensee:
Erläuterungen zur Raumnutzungskarte
Alle grau eingefärbten Flächen (67,7 ha) sind beabsichtigte Siedlungserweiterungen in Stutensee. Die von der Bürgerinitiative zusätzlich rot gekennzeichneten Flächen (37 ha) sind derzeit noch ganz oder teilweise Grünzäsuren. Diese Schutzgebiete sollen nach den Vorstellungen der Stadt Stutensee wegfallen. Details:
SERW_621_V2 liegt nördlich von Friedrichstal
Flächengröße nach Steckbrief: 4 ha
davon betroffene Grünzäsur: 1,2 ha
Die Fläche grenzt unmittelbar entlang der ganzen Nordseite auf einen geschützten Biotop mit Feldhecken
SERW_622_V2 liegt südwestlich von Spöck
Flächengröße nach Steckbrief: 21,4 ha
davon betroffene Grünzäsur: 14,8 ha
Das Vorbehaltsgebiet ist in zwei Flächen unterteilt. Dazwischen liegen 3 geschützte Biotope, die direkt an die Flächen angrenzen bzw. von den Vorbehaltsflächen eingeschlossen sind. Es handelt sich dabei um Flachland-Mähwiesen
SERW_797_V1 liegt südlich der Bebauung von Blankenloch
Flächengröße nach Steckbrief: 11,6 ha
davon betroffene Grünzäsur: 11,6 ha
Das Vorbehaltsgebiet liegt vollkommen in der bisherigen Grünzäsur und grenzt unmittelbar an die Alte Bach, deren Uferbereich an der Grenze zum Vorbehaltsgebiet als geschütztes Biotop mit Schilf-Röhrichte eingetragen ist.
Der Steckbrief ist bereits etwas oben bei der chronologischen Zusammenstellung einsehbar.
Die Stadt handelt unseriös und respektlos, weil in der Bürgerempfehlung aus der Bürgerbeteiligung Perspektivwerkstatt „Zukunft Wohnen in Stutensee“ festgeschrieben ist:
„GRÜNZÄSUREN SOLLEN ERHALTEN WERDEN“.
Dadurch stellt die Stadt zukünftige Bürgerbeteiligungen selbst in Frage, wenn deren Ergebnisse keine Rolle spielen. Wir fordern einen sofortigen Verzicht auf die oben angeführten Flächen, damit die Grünzäsuren als Schutzgebiete bleiben!
Zur Raumnutzungskarte des 4. Regionalplans beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein: Link
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