Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Lachwald Stutensee
Bürgerinitiative für den Erhalt der Natur in Wäldern, Landschaftsschutzgebieten und Grünzäsuren

AKTUELLES – Informationen aus dem Jahr 2026


========================

Gemeinderat beschließt 25 Prozent nutzungsfreie Waldrefugien im Stadtwald Stutensee

Gemeinderat beschließt 25 Prozent nutzungsfreie Waldrefugien im Stadtwald Stutensee

Ebenfalls in der Sitzung am 27.04.2026 beschloss der Gemeinderat auf Antrag der Grünenkünftig sukzessive 25 Prozent des Stadtwaldes als nutzungsfreie Waldrefugien auszuweisen. 
Mit Bezug auf die Ergebnisse einer von der Stadt veranlassten Online-Befragung im letzten Jahr über die zukünftige Waldbehandlung, wurde damit ein wichtiger Schritt für Natur- und Artenschutz eingeleitet.

Jedoch ist völlig unverständlich, dass eine ebenfalls im Antrag enthaltene Reduzierung der Holzentnahmen mehrheitlich abgelehnt wurde.
Denn eigentlich wäre die Konsequenz eindeutig: Wenn künftig ein Viertel der Waldfläche aus der Nutzung genommen wird, müsste auch die Holzentnahme insgesamt sinken. Genau dieser Schritt wurde jedoch nicht mitgetragen. Die Folge liegt auf der Hand: Soll die bisherige Nutzungsmenge trotz geringerer bewirtschafteter Fläche beibehalten werden, steigt der Nutzungsdruck auf den verbleibenden Wirtschaftswald. Damit droht eine stärkere Belastung der restlichen Waldflächen.

Es stellt sich daher die Frage, weshalb dieser offensichtliche Widerspruch von der Mehrheit im Gemeinderat nicht erkannt wurde. Einerseits wird öffentlich mehr Naturschutz beschlossen, andererseits bleibt das wirtschaftliche Nutzungsziel faktisch weitgehend unverändert. Das wirkt weniger wie eine langfristig durchdachte Waldstrategie als vielmehr wie Symbolpolitik ohne konsequente Umsetzung.

Gerade vor dem Hintergrund des ohnehin vergleichsweise niedrigen Holzvorrats im Stadtwald erscheint diese Entscheidung problematisch. Seit Jahrzehnten wird dem Stadtwald mehr Holz entnommen, als langfristig nachwächst. Bereits im aktuellen Forsteinrichtungswerk wurden die Hiebsätze gegenüber dem vorherigen Planungszeitraum reduziert. Allein dies deutet darauf hin, dass die bisherigen Entnahmemengen nicht dauerhaft tragfähig waren. Dennoch wird weiterhin an vergleichsweise hohen Nutzungsmengen festgehalten.

Die Ergebnisse der Online-Befragung
zum Stadtwald sind weiterhin nicht öffentlich einsehbar. Inzwischen zeichnet sich jedoch ab, dass sich eine Mehrheit der Teilnehmenden für eine extensive Waldbewirtschaftung ausgesprochen hat. Darunter versteht man eine Form der Forstwirtschaft, die im Gegensatz zur intensiven Nutzung mit einem deutlich geringeren Einsatz von Maschinen, Kapital und Arbeitskraft auskommt. Der Fokus liegt auf naturnahen Prozessen, Wertholzproduktion und dem Erhalt des Ökosystems. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Passt der erkennbare Bürgerwille möglicherweise nicht zu den Konzepten von Stadt und Forst – weshalb die Ergebnisse bislang unter Verschluss bleiben?


========================

Fortsetzung zum Artikel: "WALDLEITBILD bleibt Dauerbrenner"

Trotz Bedenken: Änderungen bei Verfahrensweise zum Waldleitbild beschlossen – Mitbestimmung der Bürgerschaft wurde beschnitten

Trotz Bedenken: Änderungen bei Verfahrensweise zum Waldleitbild beschlossen – Mitbestimmung der Bürgerschaft wurde beschnitten


Die jüngste Beschlussfassung zur Eigentümerzielsetzung für den Stadtwald wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der kommunalen Entscheidungsprozesse in Stutensee. Der Beschluss mag formal wirksam sein, leidet jedoch an erheblichen Transparenz- und Verfahrensmängeln. Der Gemeinderat hat öffentlich die Kenntnisnahme von Ergebnissen der Online-Beteiligung beschlossen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurden und möglicherweise zuvor nichtöffentlich behandelt wurden. Dies widerspricht dem Grundsatz öffentlicher Willensbildung und untergräbt das Vertrauen in die kommunale Entscheidungsfindung. Auch politisch ist der Beschluss hoch problematisch, weil ein strategisch weitreichender Rahmen beschlossen wurde – und das zu einem Zeitpunkt, an dem zentrale Fragen weder ausreichend geklärt noch öffentlich diskutiert wurden und Erkenntnisse aus der Auswertung, wie sich die Bürgerschaft die künftige Waldbehandlung wünscht, grundlos geheim gehalten werden.

Gravierend ist auch der Umgang mit den vorliegenden fachlichen Daten: Alle Statträtinnen und Stadträte haben wir vor deren Beschluss darauf hingewiesen, dass der Holzvorrat im Stadtwald im Landesvergleich deutlich unterdurchschnittlich ist – nahezu 50 % niedriger. Trotz dieser alarmierenden Ausgangslage sollen keine Einschränkungen bei der Holznutzung erfolgen. Im Gegenteil: In der Vergangenheit wurde oft argumentiert, es sei ein steigender Bedarf vorhanden, insbesondere nach Brennholz. Eine solche Zielsetzung steht in einem offensichtlichen Spannungsverhältnis zu den Grundprinzipien nachhaltiger Forstwirtschaft.

Vor diesem Hintergrund stellt sich zwangsläufig auch eine rechtliche Frage: In welchem Umfang ist ein weiterer Abbau von Holzvorräten nach den Vorgaben des Waldgesetzes überhaupt zulässig? Der gesetzlich verankerte Nachhaltigkeitsgrundsatz verlangt, dass die Nutzung des Waldes seine Leistungsfähigkeit dauerhaft erhält. Wenn der Holzvorrat bereits deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegt, ist zumindest fraglich, ob zusätzliche Nutzung ohne Einschränkungen noch mit diesem Prinzip vereinbar ist. Dies wirft die Frage auf, ob hier gegebenenfalls ein rechtlich überprüfbarer Sachverhalt vorliegt – etwa im Hinblick auf eine mögliche Verletzung forstrechtlicher Vorgaben. Ob daraus ein aufsichtsrechtliches Prüfverfahren, eine ordnungsrechtliche Bewertung oder sogar weitergehende Konsequenzen folgen könnten, bedarf einer sorgfältigen Klärung.

Ebenso stellt sich die Frage nach der individuellen Verantwortung der Entscheidungsträger: Wenn Mitglieder des Gemeinderates vor der Beschlussfassung Kenntnis von der kritischen Vorratssituation hatten, stellt sich zumindest politisch die Frage, inwieweit sie für die getroffene Entscheidung Mitverantwortung tragen. Lediglich 7 Personen aus dem Gemeinderat haben die Vorhaben der Verwaltung abgelehnt. Auch wenn kommunalpolitische Beschlüsse grundsätzlich kollektiv gefasst werden, entbindet dies nicht von der Pflicht, Entscheidungen auf einer tragfähigen und verantwortbaren Grundlage zu treffen.

Diese Entwicklung ist umso widersprüchlicher, als gleichzeitig massive Belastungen durch Holzverbrennung vor Ort spürbar sind. In Büchig klagen Anwohner seit Jahren über erhebliche Luftverschmutzung durch Holzöfen – insbesondere in den Wintermonaten, wenn sich abends die Emissionen in der kalten Luft stauen. Die Luft ist dann teils kaum noch zumutbar. Dass seitens der Stadt auf Jahresmittelwerte verwiesen wird, greift zu kurz: Diese verschleiern die tatsächlichen Belastungsspitzen in der Heizperiode und spiegeln nicht die reale Lebensqualität der betroffenen Bürger wider. Dass mit Professor Achim Dittler vom KIT sogar ein ausgewiesener Experte rechtliche Schritte gegen die Stadt eingeleitet hat, unterstreicht die Brisanz der Situation.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum der Gemeinderat eine voreilige Beschlussfassung getroffen hat: Als Begründung wird auf die anstehende Forsteinrichtung verwiesen, die jedoch erst in etwa einem Jahr beschlossen werden soll. Die nun behauptete Eile erscheint daher konstruiert. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass hier Fakten geschaffen werden sollen, bevor eine fundierte öffentliche Diskussion stattfinden kann. Dass die Stadtverwaltung gleichzeitig einräumt, personell nicht in der Lage zu sein, eine ordnungsgemäße Bürgerbeteiligung durchzuführen, verschärft diesen Eindruck zusätzlich. Wenn die Ressourcen für Beteiligung fehlen, darf dies nicht dazu führen, dass demokratische Prozesse verkürzt werden.

Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Verschiebung des Beschlusses – ausdrücklich nicht dessen Aufhebung – wurde dennoch abgelehnt. Diese Haltung ist schwer nachvollziehbar. Eine Verschiebung hätte die Möglichkeit eröffnet, evtl. bestehende Widersprüche aufzuarbeiten, belastbare Daten zu vereinheitlichen und die Öffentlichkeit tatsächlich einzubinden. Transparenz und eine offene Diskussion hätten hier Klarheit schaffen können.

Besonders kritisch ist auch der Umgang mit Informationen: Die Ergebnisse einer durchgeführten Onlinebefragung zur Waldnutzung wurden zwar den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt, der Öffentlichkeit jedoch vorenthalten. Ein solches Vorgehen untergräbt das Vertrauen in Verwaltung und Politik. 

Es gibt keinen erkennbaren sachlichen Grund, die Ergebnisse der Online-Befragung von Bürgerinnen und Bürgern Stutensees zur Waldbehandlung bereits jetzt nicht öffentlich zugänglich zu machen. 

Im Gegenteil: Gerade bei einem Thema von so hoher Bedeutung für die Bürgerschaft wäre Transparenz zwingend erforderlich. Dass die Ergebnisse bislang nicht veröffentlicht wurden, lässt Zweifel daran aufkommen, ob der Gemeinderat seiner Rolle als Vertreter der Bürgerschaft in ausreichendem Maße gerecht wird.
Besonders irritierend ist dies vor dem Hintergrund, dass sich unter den Mitgliedern des Gemeinderats auch Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters befinden. Gerade von ihnen wäre – nicht zuletzt nach entsprechenden Hinweisen im Schreiben von uns – ein klares Signal für mehr Offenheit und Transparenz zu erwarten gewesen. Stattdessen erfolgten keine inhaltliche Rückmeldungen und es entsteht der Eindruck, dass zentrale Informationen absichtlich zurückgehalten werden.
Schließlich geht es bei der Umfrage um nichts Geringeres als um die Frage, wie sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stutensee den zukünftigen Umgang mit ihrem Stadtwald vorstellen. Diese Einschätzungen sind für die politische Willensbildung von erheblicher Bedeutung und dürfen nicht hinter verschlossenen Türen verbleiben. Das erinnert uns an das Lachwald-Debakel.

Vor dem Hintergrund des gefassten Beschlusses drängt sich deshalb die Frage auf, wie die Umfrageergebnisse tatsächlich ausgefallen sind. Wird eine stärkere Nutzung, etwa für Brennholz, von einer Mehrheit erwartet? Oder zeigen die Ergebnisse ein differenzierteres Bild, das möglicherweise nicht in die aktuelle Ausrichtung von Stadt und Forst passt? Gerade weil gleichzeitig die Mitbestimmung eingeschränkt und die Veröffentlichung der Umfrage vermieden wird, entsteht der Eindruck, dass unbequeme Ergebnisse bewusst zurückgehalten werden.

Hinzu kommt eine Vorgeschichte, die das aktuelle Vorgehen in einem noch problematischeren Licht erscheinen lässt: Bereits im Jahr 2021 wurde die Erarbeitung eines Waldleitbildes durch die Bürgerinitiative angeregt. Über Jahre hinweg kam der Prozess jedoch kaum voran. Noch für Januar dieses Jahres war eine Bürgerveranstaltung angekündigt worden, bei der ein Entwurf vorgestellt und diskutiert werden sollte. Diese wurde kurzfristig abgesagt – mit dem Versprechen eines zeitnahen Ersatztermins. Stattdessen wurde Ende April nicht durch eine Mail, sondern aufgrund dieser Beschlussvorlage auf der städtischen Webseite bekannt, dass das Verfahren geändert wird und eine Beteiligung nun erst viel später zum Jahresende stattfinden soll. Gleichzeitig wird jedoch die Eigentümerzielsetzung bereits jetzt beschlossen. Für viele Bürger entsteht so der Eindruck, dass Beteiligung bewusst verzögert und entkoppelt wird.

Erschwerend kommt hinzu, dass die aktuellen Gremien der Stadt bereits in der Vergangenheit die Bürgerbeteiligung reduziert haben. Eine ursprünglich umfassendere Einbindung der Bürgerschaft wurde unter Verweis auf angebliche Kostengründe auf einen deutlich kleineren Kreis ausgewählter Teilnehmer beschränkt. Vor diesem Hintergrund wirken die nun vorgesehenen weiteren Einschränkungen der Mitbestimmung wie eine konsequente Fortsetzung dieser Entwicklung – weg von breiter Beteiligung, hin zu selektiver Einbindung als Scheinbeteiligung, bei der lediglich noch kosmetische Feinheiten einfließen können.

Besonders merkwürdig ist darüber hinaus die konkrete Verfahrensweise rund um die Beschlussvorlage selbst: Diese trägt den Stand März 2026, wurde jedoch erst eine Woche vor der Gemeinderatssitzung im Ratsinformationssystem der Stadt veröffentlicht – und das ohne erkennbare Aktualisierungen. Eine angemessene Vorbereitung und inhaltliche Auseinandersetzung durch die Öffentlichkeit war damit faktisch kaum möglich.

Noch widersprüchlicher wird es beim Blick in die Inhalte der Vorlage: Dort heißt es, dass die Ergebnisse der Online-Umfrage zur Waldbehandlung am 13.04.2026 im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik unter Anwesenheit der zuständigen Förster vorgestellt werden. In der offiziellen Sitzungsvorlage dieses Ausschusses ist jedoch kein entsprechender Tagesordnungspunkt aufgeführt. Dies lässt nur den Schluss zu, dass ein klar öffentlich relevantes Thema erneut in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurde. 

Grundsätzlich gilt nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg der Öffentlichkeitsgrundsatz: Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sind öffentlich durchzuführen. Eine Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Personalangelegenheiten, Vertragsinhalten oder anderen schutzwürdigen Interessen.
Die Ergebnisse einer Bürgerumfrage zur zukünftigen Waldbehandlung gehören in der Regel nicht zu diesen schutzbedürftigen Themen. Im Gegenteil: Sie betreffen unmittelbar die öffentliche Meinungsbildung und das Gemeinwohl. Sollte eine solche Thematik dennoch ganz oder teilweise nichtöffentlich behandelt worden sein, ist dies zumindest rechtlich zweifelhaft und politisch hoch problematisch.
Ein solches Vorgehen widerspricht dem Transparenzgebot und dem Grundprinzip öffentlicher Willensbildung. Gerade bei einem Thema wie dem Stadtwald, der als Gemeingut der Bürgerschaft gilt, ist eine offene und nachvollziehbare Beratung zwingend erforderlich. Wird stattdessen auf nichtöffentliche Vorberatungen zurückgegriffen, entsteht der Eindruck, dass zentrale Informationen bewusst der Öffentlichkeit entzogen werden – mit entsprechenden Auswirkungen auf Vertrauen und Akzeptanz politischer Entscheidungen.
Bei einem Bürgerwald darf also ein solches Vorgehen nicht stattfinden. Es handelt sich um ein Gut der gesamten Bürgerschaft, bei dem Transparenz und Öffentlichkeit oberste Priorität haben müssen. Dass diese Praxis offenbar von den Gremien mitgetragen wird, ist besonders kritisch zu bewerten. Eine solche Form der Intransparenz beschädigt das Vertrauen in die kommunalen Entscheidungsstrukturen nachhaltig.

Diese Entwicklung fügt sich in ein größeres Bild struktureller Probleme in Stutensee: Mängel bei der Infrastruktur, Schwierigkeiten im Bereich der Kinderbetreuung und Schulen, Probleme bei der Wasser Ver- und Abwasserentsorgung – bis hin zu einem einwöchigen Abkochgebot im vergangenen Jahr – tragen bereits jetzt zu einem sinkenden Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Stadt bei. Die aktuelle Entscheidung verstärkt diesen Eindruck weiter. Die Verantwortung hierfür liegt nicht allein bei der Verwaltungsspitze, sondern ausdrücklich auch bei den Gremien, die solche Prozesse mittragen.

Der Stadtwald ist kein beliebig verfügbares Wirtschaftsgut: Er ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge, erfüllt ökologische, soziale und klimatische Funktionen und gehört im weiteren Sinne allen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt. Gerade deshalb wäre ein transparentes, nachvollziehbares und partizipatives Vorgehen zwingend erforderlich gewesen.
Stattdessen bleibt der Eindruck zurück, dass wirtschaftliche Interessen kurzfristig über ökologische Vernunft und demokratische Beteiligung gestellt werden. Ein fatales Signal.

Es bleibt zu hoffen, dass ein demnächst gewählter Oberbürgermeister diese Entwicklungen kritisch aufarbeitet und die notwendigen Korrekturen vornimmt. 

Stutensee braucht dringend einen Neuanfang: mehr Transparenz, eine ehrliche Bürgerbeteiligung und eine nachhaltige Ausrichtung der Stadtpolitik.



========================

WALDLEITBILD bleibt Dauerbrenner – Stadt will Einschränkungen bei Bürgerbeteiligung

WALDLEITBILD bleibt Dauerbrenner – Stadt will Einschränkungen bei Bürgerbeteiligung

In der kommenden Gemeinderatssitzung am 27.04.2026 sorgt Tagesordnungspunkt 10 für erhebliche Kritik. Bürgerinnen und Bürger werfen der Stadtverwaltung Stutensee vor, grundlegende Prinzipien demokratischer Beteiligung zu unterlaufen. Hintergrund ist eine Beschlussvorlage zur sogenannten Eigentümerzielsetzung für den Stadtwald – ein strategisches Papier, das die zukünftige Waldbewirtschaftung maßgeblich prägt.

Hier der Link zum TOP 10 der Homepage der Stadt Stutensee

Reihenfolge des Verfahrens in der Kritik
Kern der Kritik ist die geplante Abfolge: Die Eigentümerzielsetzung soll beschlossen werden, bevor eine angekündigte Öffentlichkeitsbeteiligung überhaupt stattgefunden hat. Damit wird aus Sicht vieler Beobachter der übliche Prozess umgekehrt. Statt zunächst gemeinsam mit der Bürgerschaft Leitlinien zu entwickeln, werden zentrale Entscheidungen vorab festgelegt.
Die Konsequenz: Bürgerbeteiligung reduziert sich faktisch auf Detailfragen. In der Vorlage wird ausdrücklich zwischen nicht verhandelbaren Grundsatzentscheidungen („Ob“) und lediglich gestaltbaren Aspekten („Wie“) unterschieden. Kritiker sehen darin eine strukturelle Einschränkung echter Mitbestimmung.

Gefahr von „Scheinbeteiligung“
Besonders problematisch erscheint die zeitliche Entkopplung von Beschluss und Beteiligung. Es bleibt offen, wie Ergebnisse der späteren Bürgerbeteiligung überhaupt noch Einfluss auf bereits getroffene Grundsatzentscheidungen nehmen sollen. Ohne verbindliche Mechanismen droht die Beteiligung zu einem rein formalen Instrument zu werden – ohne echte Wirkung.
Zudem werden die Grenzen der Mitwirkung im Vorfeld durch Verwaltung und Forst definiert. Welche Themen überhaupt zur Diskussion stehen, ist damit nicht Teil eines offenen Diskurses, sondern bereits vorgegeben.

Fehlende Einbindung weiterer Gremien
Auch institutionell wird ein Defizit gesehen: Weder Ortschaftsräte noch Jugendbeteiligungsformate wurden einbezogen. Gerade bei langfristigen Themen wie der Waldbewirtschaftung, die kommende Generationen betreffen, wäre eine breitere Beteiligung aus Sicht der Kritiker notwendig gewesen.

Verwaltung räumt Probleme ein – zieht aber andere Schlüsse
Die Stadtverwaltung verweist selbst auf personelle Engpässe und organisatorische Veränderungen. Diese werden als Gründe für Anpassungen im Verfahren genannt. Kritiker halten dagegen: Interne Probleme dürften nicht dazu führen, demokratische Beteiligung einzuschränken.

Seit Jahren kein verbindliches Waldleitbild
Ein weiterer zentraler Punkt ist das fehlende Waldleitbild. Bereits 2021 wurde angeregt, verbindliche Leitlinien für den Stadtwald zu entwickeln. Trotz mehrfacher Ankündigungen ist dies bis heute nicht erfolgt.
Sogar Fördermöglichkeiten – etwa im Bereich klimaangepasstes Waldmanagement – wurden unter anderem mit Verweis auf dieses fehlende Konzept nicht genutzt. Auch konkrete Vorschläge aus dem Gemeinderat blieben bislang unbeachtet.

Intransparenz und Verzögerungen
Zusätzliche Kritik entzündet sich an der Kommunikation der Verwaltung. Ein für Januar 2026 geplanter Workshop zur Erarbeitung des Waldleitbilds wurde kurzfristig abgesagt. Eine zeitnahe Neuansetzung blieb aus. Stattdessen wurde nun bekannt, dass entsprechende Beteiligungsformate erst im Herbst stattfinden sollen – nachdem zuvor bereits Entscheidungen getroffen werden.
Diese Abfolge verstärkt bei vielen Bürgern den Eindruck eines intransparenten und wenig verlässlichen Vorgehens.

Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung infrage gestellt
Auch inhaltlich steht die Waldbewirtschaftung in der Kritik. Nach Angaben von Experten wurde im Stadtwald über Jahre hinweg mehr Holz eingeschlagen, als nachwachsen konnte – ein klarer Widerspruch zum Nachhaltigkeitsgebot des Landes.
Hinzu kommt, dass wichtige Berichte zur Forsteinrichtung dem Gemeinderat nicht rechtzeitig vorgelegt wurden. Entscheidungsgrundlagen sind somit unvollständig gewesen.

Deutlich unterdurchschnittlicher Holzvorrat
Die Folgen sind messbar: Der Holzvorrat im Stadtwald liegt inzwischen bei nur noch etwas über der Hälfte des Landesdurchschnitts. Fachliche Einschätzungen gehen davon aus, dass selbst bei einem vorübergehenden Nutzungsverzicht rund 8 Jahre notwendig wären, um wieder ein durchschnittliches Niveau im Land BW zu erreichen.

Forderung: Entscheidung vertagen
Vor diesem Hintergrund fordern wir, die Beschlussfassung über die Eigentümerzielsetzung auszusetzen. Zunächst müsse eine umfassende, ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung stattfinden.
Denn die anstehenden Entscheidungen haben langfristige Auswirkungen auf den Zustand des Stadtwaldes – und damit auf ein zentrales Gemeingut der Stadt Stutensee.



========================

BÜRGERENTSCHEID schützt RHEINAUENWALD vor Kiesabbau: knapper Sieg für die Natur 
– Infoabend der örtlichen Bürgerinitiative wurde zum Zünglein an der Waage

Bürgerentscheid schützt Rheinauenwald vor Kiesabbau: knapper Sieg für die Natur – Infoabend der örtlichen Bürgerinitiative

Der Bürgerentscheid zum Schutz des Rheinauenwaldes vor einer Erweiterung des Kieswerks in Rheinau-Diersheim ist entschieden: Mit einem Vorsprung von 21 Stimmen setzte sich die Position der Bürgerinitiative durch. Nach mehr als fünf Jahren intensiver Diskussionen über die Zukunft der Rheinauen fiel damit eine äußerst knappe, aber richtungsweisende Entscheidung. 

Ergebnis Bürgerentscheid
Bürgerentscheid schützt Rheinauenwald vor Kiesabbau: knapper Sieg für die Natur – Infoabend der örtlichen Bürgerinitiative


Infoabend der Bürgerinitiative
Bürgerentscheid schützt Rheinauenwald vor Kiesabbau: knapper Sieg für die Natur – Infoabend der örtlichen Bürgerinitiative

Im Vorfeld der Abstimmung hatte die Bürgerinitiative noch einmal gezielt das Gespräch mit der Bevölkerung gesucht. Zu einem Informationsabend in die Diersheimer Festhalle waren rund 200 Bürgerinnen und Bürger gekommen, um sich über die ökologischen Auswirkungen einer möglichen Kieswerkerweiterung zu informieren.


Fachvortrag über die Bedeutung der Auenwälder
Bürgerentscheid schützt Rheinauenwald vor Kiesabbau: knapper Sieg für die Natur – Infoabend der örtlichen Bürgerinitiative

Als Referent war der ehemalige Leitende Forstdirektor Volker Ziesling aus Speyer eingeladen, der sich seit Jahren für den Schutz und Erhalt von Waldflächen engagiert. In seinem Vortrag erläuterte er eindrucksvoll die besondere ökologische Bedeutung der Auenwälder entlang des Rheins.
Diese Wälder zählen zu den
artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Durch die ständige Wasserversorgung und besonders fruchtbare Böden entstehen einzigartige Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere. Noch heute werden dort regelmäßig neue Arten entdeckt – darunter Insekten, Amphibien und seltene Pflanzen.

Volker Ziesling betonte zudem die wichtige Rolle der Auenwälder für den Klima- und Naturschutz. Sie dienen als natürliche Kühlräume in zunehmend aufgeheizten Landschaften und leisten einen bedeutenden Beitrag zur Biodiversität sowie zum Schutz der Grundwasserressourcen.

Ein zentrales Thema des Vortrags waren die möglichen Folgen eines weiteren Kiesabbaus in den Rheinauen. Durch den Abbau würden Böden entfernt und Grundwasserreservoire freigelegt. Dadurch könnten Schadstoffe aus Industrie und Landwirtschaft leichter in die Gewässer gelangen.
Volker Ziesling verwies in diesem Zusammenhang auch auf sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS), die sich dauerhaft in der Umwelt anreichern können. Zudem könne die fortschreitende Abholzung von Auenwäldern langfristig den Wasserhaushalt der Region beeinträchtigen. 

Der Referent wurde auf Video aufgezeichnet:



Engagement der Bürgerinitiative wurde belohnt
Die Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt des Rheinauenwaldes ein. Nach Angaben der Initiatoren verfolgt sie dabei keine wirtschaftlichen Interessen, sondern ausschließlich das Ziel, Natur- und Lebensräume zu schützen. Die Beratung zur Durchführung des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids übernahm  Dr. Edgar Wunder von Mehr Demokratie e.V..
Bei der Veranstaltung der Bürgerinitiative in der Diersheimer Festhalle waren Vertreter aller Seiten anwesend und beteiligten sich an der Diskussion.



Knappes Ergebnis mit großer Wirkung
Der Bürgerentscheid fand am 8. März parallel zur Landtagswahl statt und ist ein Instrument direkter Demokratie. Das Ergebnis hat unmittelbare Wirkung für die weitere Entwicklung der Region.
Mit dem knappen Vorsprung von 21 Stimmen wurde deutlich, wie kontrovers die Bevölkerung über die Zukunft des Rheinauenwaldes diskutiert hat. Gleichzeitig zeigt das Ergebnis, wie wichtig Informationsveranstaltungen und sachliche Diskussionen für demokratische Entscheidungsprozesse sind.


Nach Bekanntwerden des Ergebnisses äußerte sich Referent und Naturschützer Volker Ziesling zum Ausgang des Bürgerentscheids: „Das Bürgerbegehren war erfolgreich – es wird keinen weiteren Kiesabbau im Diersheimer Rheinwald geben. Ich freue mich sehr, dass ich mit meinem Beitrag zum Gelingen dieses Bürgerbegehrens beitragen durfte. Mein herzlicher Glückwunsch gilt den engagierten und tapferen Streiterinnen und Streitern in Rheinau für diesen knappen, aber richtungsweisenden Erfolg.“

Der Ausgang des Bürgerentscheids wird von vielen als starkes Signal für den Schutz der Rheinauen und den Wert naturnaher Landschaften gewertet.


========================

(Ober-)Bürgermeister(in) abwählen – 

Unterschriftenaktion für einen demokratischen Notausgang


Das Amt des (Ober-)Bürgermeisters zählt in Baden-Württemberg zu den sichersten politischen Positionen im Land. Einmal gewählt, bleibt eine Person für acht Jahre an der Spitze der Kommune – in einer machtvollen Doppelrolle als Vorsitzende*r des Gemeinderats und zugleich Leiter*in der Stadtverwaltung. Ein geregeltes Abwahlverfahren existiert faktisch nicht.
Diese Situation ist eine Besonderheit: Nur in Baden-Württemberg und Bayern fehlt ein praktikabler Mechanismus zur Abwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. In allen anderen Bundesländern bestehen klare Verfahren, meist über einen Bürgerentscheid oder einen qualifizierten Gemeinderatsbeschluss.
Mehr Demokratie fordert daher von der nächsten Landesregierung eine Reform der Gemeindeordnung und schlägt ein klar geregeltes Abwahlverfahren mit hohen, aber erreichbaren Hürden vor:
• Ein Bürgerantrag, unterstützt durch mindestens so viele Unterschriften, wie bei der letzten Bürgermeisterwahl Stimmen abgegeben wurden,
• alternativ ein Antrag von ¾ der Mitglieder des Gemeinderats,
• anschließend in jedem Fall ein Bürgerentscheid, in dem die Einwohnerschaft endgültig entscheidet.


Jetzt unterzeichnen


Mehrere Konfliktfälle in Baden-Württemberg verdeutlichen die Notwendigkeit eines solchen Instruments. In Kommunen wie Burladingen, Mönsheim, Appenweier oder Niederstetten führten massive Konflikte dazu, dass kommunale Entscheidungsprozesse teilweise über Jahre hinweg blockiert waren. Die erhobenen Vorwürfe reichten von Untreue und Inkompetenz über beleidigendes Verhalten bis hin zu dauerhaft zerrütteten Beziehungen zwischen Bürgermeister*in und Gemeinderat.
Ein demokratisch legitimiertes Abwahlverfahren würde nicht die kommunale Stabilität gefährden, sondern im Gegenteil: Handlungsfähigkeit sichern und Vertrauen in die kommunale Demokratie stärken.


========================