DB - Informationen zur Gütertrasse
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DB bringt Gütertrasse R4 als Antragsvariante in die Raumordnungsprüfung ein
- Einordnung und Verfahren sowie Vorbereitung einer BI-Stellungnahme
Beabsichtigte Stellungnahme der Bürgerinitiative „Lachwald erhalten“
Die Bürgerinitiative für den Erhalt von Natur, Wald und Landschaftsschutzgebieten „Lachwald erhalten“ erarbeitet derzeit eine umfassende Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung der Vorzugsvariante R4 für den Abschnitt zwischen Bruchsal und Karlsruhe.
Grundsätzlich erkennen wir den Bedarf einer leistungsfähigen Schieneninfrastruktur und die Bedeutung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene an. Die konkret geplante Trassenführung zwischen Mannheim und Karlsruhe, insbesondere im Abschnitt westlich der A5 zwischen Bruchsal und Karlsruhe, weist jedoch aus unserer Sicht erhebliche Konflikte mit Natur-, Umwelt- und Raumordnungsbelangen auf.
Im Zentrum unserer Stellungnahme steht die Forderung, die oberirdische Trassenführung in diesem hochsensiblen Raum nicht umzusetzen, sondern stattdessen eine durchgehende, gebohrte Tunnellösung bis zum Güterbahnhof Karlsruhe ernsthaft zu prüfen.
Übersicht der Themen, die wir für unsere Stellungnahme vertieft prüfen:
Folgende Punkte werden untersucht und die Ergebnisse in die Stellungnahme für das Raumordnungsverfahren an das Regierungspräsidium Karlsruhe aufgenommen:
– Unsere Forderung wird derzeit von 3 der 4 Oberbürgermeisterkandidaten für Stutensee unterstützt
2. FFH- und Natura-2000-Verträglichkeit
– Eingriffe in europäische Schutzgebiete
– Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen, Lebensräumen, Wanderkorridoren und Biotopverbünden
– Prüfung einer Vermeidungsalternative (Tunnel bis Karlsruhe)
3. Waldverlust und Biodiversität
– großflächige Inanspruchnahme hochwertiger Waldflächen
– Auswirkungen auf Klima-, Wasser- und Erholungsfunktionen
– lange Regenerationszeiten und irreversible Strukturverluste
4. Zerschneidung gesetzlich geschützter Biotope
– Eingriffe in §30 BNatSchG- und §33 NatSchG-BW-Biotope
– Verlust funktionaler Biotopverbundsysteme
5. Altlasten- und Bodenrisiken (Staffort / Kreuzlachschlag)
– mögliche Altablagerungen im Trassenbereich
– Risiken für Grundwasser, Bodenstabilität und Bauausführung
– Erfordernis einer aktuellen bodenschutzfachlichen Neubewertung
6. Überbündelung von Verkehrsinfrastruktur
– Kumulation von A5, Bahnstrecken und Straßenachsen
– zusätzliche Belastung eines bereits hoch verdichteten Korridors
7. Lärm, Barrierewirkung und kumulative Umweltbelastungen
– Gesamtbelastung durch Straße und Schiene
– funktionale Entwertung von Landschaftsräumen und Erholungswäldern
8. Problematik am Baggersee Büchenau
– Flächenknappheit
– Lärmschutzmaßnahmen
9. Kompensationsfähigkeit der Eingriffe
– fehlende gleichwertige Ausgleichsflächen
– langfristige ökologische Defizite
10. Raumwiderstände und Schutzgebietsbewertung
– „sehr hoher Raumwiderstand“ in amtlichen Unterlagen
– daraus resultierende Anforderungen an Alternativenprüfung
11. Variantenentscheidung und frühere Ausschlüsse (Vorderpfalz)
– Vergleich mit anderen ausgeschlossenen Trassenkorridoren
– Bedeutung der FFH-Konfliktlage in der Variantenbewertung
12. Vergleich mit anderen Infrastrukturprojekten
– Tunnel- und Anpassungslösungen bei vergleichbaren Großprojekten
– Nachweis der grundsätzlichen technischen und politischen Machbarkeit
13. Öffentliches Interesse vs. lokale Betroffenheit
– Abwägung europäischer Verkehrsziele mit lokalen Umweltbelangen
– Frage der Verhältnismäßigkeit der Belastungsverteilung
Einordnung:
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Betroffenheit von FFH-Gebieten durch die DB-Variante R4 im Landkreis Karlsruhe
- Was meinen unsere Politiker
Nach jahrelangem Variantenvergleich hat die Deutsche Bahn die Trassenvariante R4 unter anderem mit der Begründung favorisiert, sie weise die geringste Betroffenheit von Landwirtschaft sowie von Wald- und Forstwirtschaft auf. Zudem wurde ausdrücklich behauptet, dass „nur wenige geschützte Waldflächen betroffen“ seien.
Ein Abgleich dieser Aussagen mit den Karten der Natura-2000-Lebensräume ergibt jedoch ein deutlich anderes Bild. Danach werden durch die Variante R4 sehr große Flächen innerhalb von FFH-Gebieten in Anspruch genommen. Nach grober Berechnung sind allein im Landkreis Karlsruhe – zusätzlich zu ungeschützten Waldflächen – mehr als eine Million Quadratmeter Wald mit höchstem europäischem Schutzstatus unmittelbar betroffen. Dies ist ein erheblicher Anteil der Gesamtstrecke.
Darüber hinaus können auch Annäherungen an FFH- und Naturschutzgebiete, wie beispielsweise im Bereich BR-Büchenau, erhebliche Konflikte verursachen. Zu nennen sind hier insbesondere Lärmeinwirkungen, Störungen sensibler Arten unmittelbar am See, hydrologische Veränderungen sowie Barrierewirkungen. Solche Auswirkungen sind bei der Bewertung aus naturschutzfachlicher Sicht zwingend zu berücksichtigen.
Aus unserer Sicht verstößt die Deutsche Bahn damit deutlich gegen ihre eigenen Planungs- und Bewertungsziele. Eine FFH-Betroffenheit stellt stets einen schwerwiegenden Zielverstoß dar und darf nicht durch beschönigende Darstellungen relativiert werden – insbesondere nicht, um ein günstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis für eine Gütertrasse zu erzielen.
Als Naturschützerinnen und Naturschützer unterstützen wir ausdrücklich das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Dies darf jedoch nicht auf Kosten hochsensibler Schutzgebiete in dicht besiedelten Räumen geschehen. Gerade hier ist ein besonders sorgfältiger Umgang mit Natur und Landschaft erforderlich, der gegebenenfalls auch höhere Investitionen notwendig macht.
Vor diesem Hintergrund haben wir mehrere Politiker nach ihren Meinungen befragt.
Antwort von Cem Özdemir (Grüne) zur Variante R4: Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet
Auf unsere Anfrage zur Betroffenheit von FFH- und Natura-2000-Schutzgebieten durch die von der Deutschen Bahn favorisierte Trassenvariante R4 haben wir eine Antwort vom Team Cem Özdemir erhalten.
Zunächst betont das Schreiben die Bedeutung von Klima-, Arten- und Umweltschutz als Teil der „grünen DNA“. Gleichzeitig wird auf die Notwendigkeit des Ausbaus der Schieneninfrastruktur zwischen Mannheim und Karlsruhe verwiesen. Der Ausbau wird als wichtiger Bestandteil des europäischen Güterverkehrskorridors Rotterdam–Genua und des Deutschlandtaktes dargestellt.
Die eigentliche Kernfrage unserer Anfrage bleibt jedoch unbeantwortet:
Wie ist es zu rechtfertigen, dass die Vorzugsvariante R4 unmittelbar an mehreren ökologisch besonders sensiblen Bereichen vorbeigeführt wird beziehungsweise diese tangiert, obwohl europäisches Naturschutzrecht für FFH- und Natura-2000-Gebiete besonders hohe Schutzanforderungen vorsieht?
Keine Aussage zur FFH-Verträglichkeit
Bemerkenswert ist, dass das Schreiben weder auf konkrete Schutzgebiete noch auf die Anforderungen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung eingeht.
Gerade dies wäre jedoch von zentraler Bedeutung. Nach europäischem Naturschutzrecht dürfen Projekte nur zugelassen werden, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele eines Natura-2000-Gebiets ausgeschlossen werden können. Bestehen erhebliche Zweifel, sind vertiefte Prüfungen erforderlich. Gegebenenfalls müssen Alternativen untersucht werden.
Ob und wie die Deutsche Bahn diese Anforderungen im Bereich der betroffenen Schutzgebiete erfüllen kann, bleibt in der Antwort offen.
Verweis auf die Deutsche Bahn
Stattdessen verweist das Schreiben mehrfach darauf, dass die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin für die Planung verantwortlich sei und die Entscheidungen im Rahmen gesetzlicher Verfahren getroffen würden.
Dies ist zwar formal richtig. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass die Bewertung der Umweltverträglichkeit der Variante R4 keineswegs abgeschlossen ist. Mit Einreichung der Unterlagen beim Regierungspräsidium Karlsruhe beginnt erst die eigentliche rechtliche Überprüfung der von der Bahn vorgelegten Unterlagen.
Die Aussage, die Variante R4 vereine die Projektziele „am besten“, beruht dabei ausdrücklich auf der Einschätzung der Deutschen Bahn selbst und stellt keine unabhängige naturschutzfachliche oder rechtliche Bewertung dar.
Entscheidende Prüfungen stehen noch aus
Aus Sicht unserer Bürgerinitiative bestätigt die Antwort vor allem eines:
Die naturschutzrechtlichen Konflikte der Variante R4 sind bislang nicht ausgeräumt.
Insbesondere die Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete, FFH-Lebensräume, geschützte Arten, Waldökosysteme, Grundwasser, Naherholungsräume und die Belastung der betroffenen Gemeinden werden erst im weiteren Verfahren detailliert untersucht werden müssen.
Dabei wird insbesondere zu klären sein,
• ob erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Natura-2000-Gebieten ausgeschlossen werden können,
• ob die vorgesehenen Schutzmaßnahmen tatsächlich wirksam sind,
• ob die Variante R4 mit den Erhaltungszielen der betroffenen Schutzgebiete vereinbar ist,
• ob zumutbare Alternativen mit geringeren Umweltauswirkungen bestehen,
• und ob die von der Bahn vorgenommene Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit, Verkehrsnutzen und Umweltbelangen rechtlich tragfähig ist.
Unser Fazit
Wir begrüßen, dass die Bedeutung von Klima-, Arten- und Umweltschutz ausdrücklich anerkannt wird. Gleichzeitig zeigt die Antwort, dass die zentralen naturschutzrechtlichen Fragen bislang offen sind.
Gerade weil die Variante R4 durch einen der am stärksten belasteten und zugleich ökologisch sensibelsten Räume Baden-Württembergs führen soll, dürfen Wirtschaftlichkeit und Bündelungseffekte nicht allein ausschlaggebend sein. Das europäische Naturschutzrecht verlangt, dass besonders geschützte Lebensräume und Arten wirksam bewahrt werden.
Antwort vom örtlich zuständigen Abgeordneten Pascal Haggenmüller (Grüne) zur Variante R4: Grundsätzliche Einordnung
In seiner Antwort stellt Haggenmüller zunächst klar, dass er den Ausbau der Schieneninfrastruktur grundsätzlich unterstützt. Insbesondere der Ausbau des Güterverkehrs auf der Schiene wird als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz bewertet. Gleichzeitig betont er jedoch ausdrücklich, dass dieser Ausbau nicht zulasten von Natur- und Artenschutz erfolgen dürfe.
Damit wird der zentrale Zielkonflikt zwischen Infrastrukturentwicklung und Naturschutz anerkannt, ohne diesen einseitig zugunsten der Planung aufzulösen.
Bedeutung von FFH-Gebieten und Schutzräumen
Besonders hervorzuheben ist, dass Haggenmüller den Schutz von Wäldern, FFH-Gebieten und sensiblen Lebensräumen ausdrücklich als zentralen Wert benennt. Diese werden als wesentlich für Artenvielfalt, Klima, Wasserhaushalt und die Lebensqualität der Bevölkerung beschrieben.
Der Erhalt dieser Schutzgüter wird von ihm ausdrücklich als „hohe Priorität“ bezeichnet.
Damit wird die besondere naturschutzfachliche Bedeutung der von der Planung betroffenen Räume politisch deutlich anerkannt.
Anforderungen an das weitere Verfahren
Für die Bewertung der Variante R4 entscheidend ist seine Aussage, dass Eingriffe in FFH- und andere Schutzgebiete „sehr genau geprüft und – wo immer möglich – vermieden oder minimiert werden“ müssen.
Zudem stellt er klar, dass es nun im weiteren Verfahren entscheidend darauf ankomme, Natur- und Menschenschutz sicherzustellen. Daraus ergibt sich, dass die bisherigen Planungsstände aus seiner Sicht keine abschließende Bewertung darstellen.
Er betont außerdem, dass Infrastruktur und Naturschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften, sondern durch sorgfältige Planung, transparente Abwägung und wirksame Schutzmaßnahmen zusammenzuführen seien.
Keine fachliche Bewertung der Variante R4
Trotz der deutlichen Betonung von Naturschutzbelangen enthält die Antwort keine konkrete fachliche Einschätzung zur Frage, ob die Variante R4 mit den betroffenen FFH-Gebieten vereinbar ist.
Insbesondere werden folgende Punkte nicht beantwortet:
• keine Bewertung der konkreten FFH-Betroffenheit,
• keine Einschätzung zu möglichen erheblichen Beeinträchtigungen,
• keine Aussage zur Alternativenprüfung,
• keine naturschutzfachliche Bewertung der Trassenführung entlang der Autobahn.
Die Antwort bleibt damit auf einer grundsätzlichen politischen Ebene und enthält keine projektbezogene fachliche Prüfung.
Einordnung für das weitere Verfahren
Die Aussagen machen deutlich, dass aus Sicht von Pascal Haggenmüller der eigentliche Prüfprozess erst im weiteren Verfahren erfolgt. Die Auswirkungen auf Schutzgebiete sollen demnach noch detailliert untersucht und transparent bewertet werden.
Damit bestätigt die Antwort indirekt, dass die naturschutzrechtliche Bewertung der Variante R4 derzeit noch nicht abgeschlossen ist.
Fazit
Die Antwort von Pascal Haggenmüller ist geprägt von einer grundsätzlichen Unterstützung des Schienenausbaus bei gleichzeitig klarer Betonung der Bedeutung von Natur- und Artenschutz.
Sie enthält jedoch keine konkrete Bewertung der FFH-Verträglichkeit der Variante R4. Stattdessen wird auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung im weiteren Verfahren verwiesen.
Für unsere Bürgerinitiative ist damit vor allem eines festzuhalten: Die entscheidenden naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Fragen zur Variante R4 sind weiterhin offen und müssen im laufenden Verfahren umfassend geprüft werden.
Antwort vom örtlich zuständigen Abgeordneten Ansgar Mayr (CDU) zur Variante R4: Politische Einordnung
Die vorliegende Antwort enthält eine politische Einordnung der Planungssituation, bleibt jedoch bei der konkreten naturschutzrechtlichen Bewertung der Variante R4 weitgehend allgemein.
Anerkennung der Betroffenheit sensibler Räume
Positiv hervorzuheben ist zunächst, dass die besondere Sensibilität des Raums ausdrücklich anerkannt wird. Der Raum Karlsruhe im dicht besiedelten Rheintal wird als hochverdichteter und intensiv genutzter Landschaftsraum beschrieben, in dem Natur- und Landschaftsschutz besondere Bedeutung zukommt.
Auch wird ausdrücklich bestätigt, dass sensiblen Schutzgebieten „besondere Aufmerksamkeit“ zukommen müsse. Damit wird die grundsätzliche Relevanz von FFH-Gebieten und vergleichbaren Schutzkategorien nicht in Frage gestellt.
Einordnung der Trassenfindung als Abwägungsprozess
Die Auswahl der Trasse wird als komplexer Abwägungsprozess dargestellt, bei dem unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden mussten – insbesondere:
Die Entscheidung für die Vorzugsvariante wird dabei als „vertretbarer Kompromiss“ zwischen diesen Belangen bezeichnet.
Diese Formulierung ist politisch bedeutsam, da sie die Variantenentscheidung nicht als zwingendes Ergebnis eines naturschutzrechtlichen Optimierungsprozesses darstellt, sondern als Ergebnis einer Interessenabwägung.
Keine konkrete Aussage zur FFH-Verträglichkeit der Variante R4
Trotz der Nennung europäischer Schutzgebiete enthält die Antwort keine konkrete Bewertung der Frage, ob die Variante R4 mit den betroffenen FFH-Gebieten tatsächlich vereinbar ist.
Insbesondere fehlen Aussagen zu:
• möglichen erheblichen Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten
• konkreten betroffenen Schutzgebieten im Trassenverlauf
• Alternativenprüfung unter FFH-rechtlichen Gesichtspunkten
• naturschutzfachlicher Bewertung der Variantenentscheidung
Stattdessen bleibt die Aussage auf der Ebene, dass gesetzliche Vorgaben einzuhalten seien.
Verlagerung auf das Planungsverfahren
Zentral ist der Hinweis, dass die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben im weiteren Verfahren sichergestellt werden müsse. Dabei wird insbesondere auf die Verantwortung des Landes Baden-Württemberg im Prüfprozess verwiesen.
Damit wird die eigentliche Bewertung der FFH-Verträglichkeit nicht politisch vorgenommen, sondern ausdrücklich in das formelle Planungs- und Genehmigungsverfahren verlagert.
Betonung des Lärmschutzes statt naturschutzfachlicher Bewertung
Auffällig ist zudem, dass ein eigener Schwerpunkt auf Lärmschutz gelegt wird. Es wird betont, dass über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehende Schutzmaßnahmen geprüft werden sollten.
Im Vergleich dazu treten die naturschutzfachlichen Aspekte – insbesondere die FFH-Verträglichkeit der Trasse – in der Antwort deutlich in den Hintergrund und werden nicht konkretisiert.
Fazit
Die Antwort von Ansgar Mayr erkennt die besondere Sensibilität des betroffenen Naturraums grundsätzlich an und bestätigt die Notwendigkeit der Einhaltung europäischer Naturschutzvorgaben, insbesondere im Hinblick auf FFH-Gebiete.
Eine konkrete fachliche oder politische Bewertung der Vereinbarkeit der Variante R4 mit diesen Schutzgebieten erfolgt jedoch nicht. Stattdessen wird die Entscheidung als Ergebnis eines politischen Abwägungsprozesses eingeordnet und die Prüfung der Umweltverträglichkeit in das weitere Planungsverfahren verlagert.
Damit bleibt auch nach dieser Stellungnahme offen, in welchem Umfang die Variante R4 tatsächlich mit den Anforderungen des europäischen FFH-Rechts vereinbar ist.
Gesamtbewertung der politischen Antworten zur Trassenvariante R4
Im Rahmen unserer Befragung zur Variante R4 wurden drei politische Stellungnahmen zur geplanten Schienenneubaustrecke Mannheim–Karlsruhe und zur Vorzugsvariante R4 ausgewertet. Im Fokus stand insbesondere die Frage der Betroffenheit von FFH- und Natura-2000-Gebieten sowie die naturschutzrechtliche Tragfähigkeit der Variantenentscheidung.
Die Antworten stammen aus unterschiedlichen politischen Ebenen und zeigen inhaltlich eine weitgehend übereinstimmende Grundlinie, unterscheiden sich jedoch in der Tiefe der Auseinandersetzung mit den naturschutzfachlichen Konflikten.
1. Gemeinsame Grundlinie aller Antworten
Alle drei Stellungnahmen folgen im Kern einem ähnlichen Argumentationsmuster:
• Der Ausbau der Schieneninfrastruktur wird grundsätzlich als notwendig und klimapolitisch sinnvoll bewertet.
• Die Trassenfindung wird als komplexer Abwägungsprozess zwischen verschiedenen Schutz- und Nutzungsinteressen dargestellt.
• Natur- und Artenschutz wird formal anerkannt und als wichtiges Schutzgut bezeichnet.
• Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des europäischen Naturschutzrechts, wird bekräftigt.
• Die konkrete rechtliche und fachliche Prüfung wird dem nachgelagerten Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren zugeordnet.
Damit ist allen Antworten gemeinsam, dass sie keine abschließende naturschutzrechtliche Bewertung der Variante R4 enthalten.
2. Umgang mit FFH- und Natura-2000-Gebieten
Die zentrale Fragestellung der Bürgerinitiative – die Vereinbarkeit der Variante R4 mit FFH- und Natura-2000-Gebieten – wird in keiner der drei Antworten fachlich konkret beantwortet.
Insbesondere fehlen in allen Stellungnahmen:
• eine Bewertung konkreter betroffener FFH-Gebiete
• Aussagen zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie
• eine naturschutzfachliche Alternativenprüfung
• eine rechtliche Einordnung der Variantenentscheidung im Sinne des europäischen Gebiets- und Artenschutzrechts
Stattdessen wird die Thematik überwiegend auf die allgemeine Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im weiteren Verfahren verlagert.
3. Unterschiede in der inhaltlichen Tiefe
3.1 Antwort vom Team Cem Özdemir
Diese Stellungnahme ist stark verfahrensbezogen und verweist im Wesentlichen auf:
• die Zuständigkeit der Deutschen Bahn als Vorhabenträgerin
• die Auswahl der Vorzugsvariante durch ein mehrkriterielles Bewertungsverfahren
• die Bündelung mit bestehender Infrastruktur als zentrales Argument
• die Prüfung im späteren Planfeststellungsverfahren
Naturschutz wird zwar erwähnt, aber nicht konkret auf die FFH-Problematik der R4 angewendet. Die Antwort enthält keine eigene politische oder fachliche Bewertung der Umweltkonflikte.
Charakter: verfahrensbetont, DB-gestützt, keine eigene naturschutzrechtliche Bewertung
3.2 Antwort von Pascal Haggenmüller
Diese Stellungnahme ist deutlich stärker normativ-naturschutzorientiert:
• FFH-Gebiete, Wälder und sensible Lebensräume werden ausdrücklich als besonders schutzwürdig benannt
• der Erhalt dieser Gebiete wird als „hohe Priorität“ bezeichnet
• Eingriffe sollen möglichst vermieden oder minimiert werden
• Natur- und Menschenschutz werden als gleichrangig mit Infrastrukturentwicklung dargestellt
Gleichzeitig erfolgt jedoch auch hier keine konkrete Bewertung der R4 im Sinne einer FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Charakter: naturschutzpolitisch betont, schutzgutorientiert, aber ohne projektbezogene Prüfung
3.3 Antwort von Ansgar Mayr
Diese Stellungnahme ist stärker ausgleichs- und abwägungsorientiert:
• die Planung wird ausdrücklich als „Abwägungsprozess“ beschrieben
• die Vorzugsvariante wird als „vertretbarer Kompromiss“ eingeordnet
• FFH-Gebiete werden als schutzbedürftig anerkannt
• zugleich wird die Entscheidung als Ergebnis konkurrierender Interessen dargestellt
Auch hier erfolgt keine konkrete Bewertung der FFH-Verträglichkeit bezüglich der R4.
Charakter: politisch abwägend, kompromissorientiert, keine naturschutzfachliche Vertiefung
4. Zentrale Gemeinsamkeit: Verlagerung der FFH-Prüfung ins Verfahren
Ein zentrales gemeinsames Element aller drei Antworten ist die klare Verlagerung der naturschutzrechtlichen Bewertung in das formelle Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren.
Damit gilt übereinstimmend:
• Die politische Ebene nimmt keine FFH-rechtliche Vorprüfung der Variante R4 vor
• Die rechtliche Bewertung wird den zuständigen Planfeststellungsbehörden überlassen
• Die Deutsche Bahn bleibt zentrale Daten- und Bewertungsquelle der Variantenentscheidung
Dies führt faktisch dazu, dass die entscheidenden Fragen der FFH-Verträglichkeit derzeit noch nicht politisch oder fachlich abschließend beantwortet werden.
5. Bewertung aus Sicht der Bürgerinitiative
Aus der Gesamtschau ergibt sich:
5.1 Offene naturschutzrechtliche Kernfrage
Die Vereinbarkeit der Variante R4 mit FFH- und Natura-2000-Gebieten ist weiterhin nicht geklärt. Keine der drei Antworten enthält eine substanzielle Aussage zur FFH-Verträglichkeit im rechtlichen Sinne.
5.2 Politische Einordnung statt fachlicher Prüfung
Die Antworten bewegen sich überwiegend auf einer politischen Ebene:
• Klimaschutzargumente pro Ausbau
• allgemeine Anerkennung von Naturschutz
• Verweis auf spätere Verfahren
• Abwägungslogik statt rechtlicher Prüfung
5.3 Unterschiedliche Schutzrhetorik, gleiche Ergebnisoffenheit
Während die Tonalität variiert (verfahrensorientiert – naturschutzbetont – abwägend), bleibt das Ergebnis identisch:
Keine politische Stelle trifft derzeit eine konkrete Aussage zur FFH-Verträglichkeit der Variante R4.
6. Fazit
Die ausgewerteten Stellungnahmen zeigen ein einheitliches Muster:
Die Notwendigkeit des Schienenausbaus wird politisch nicht infrage gestellt, die naturschutzrechtliche Bewertung der konkreten Trassenvariante R4 – insbesondere im Hinblick auf FFH- und Natura-2000-Gebiete – bleibt jedoch vollständig dem nachgelagerten Planungsverfahren überlassen.
Damit ist aus heutiger Sicht festzuhalten:
Die entscheidenden Fragen zur naturschutzrechtlichen Zulässigkeit der Variante R4 sind weiterhin offen und werden erst im weiteren Verfahren einer verbindlichen Prüfung unterzogen.
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Unsere Sorge:
100 ha Wald wegen Gütertrasse zwischen Bruchsal und Karlsruhe in Gefahr
Titelseite der Badischen Neueste Nachrichten (BNN) vom 03.12.2024
Nachfolgend die Online-Ausgabe mit BNN-Lizenz 193-2024:
Quelle: Badische Neueste Nachrichten (BNN) | bnn.de
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Kein umweltverträglicher Platz für die Schwerlasttrasse –
Gemeinsame Waldführung der drei Bürgerinitiativen „David“, „Waldwende-Jetzt!“ und „Lachwald-erhalten“
Für den geplanten Schienenausbau im Abschnitt zwischen Mannheim und Karlsruhe stehen aktuell acht Trassenvarianten zur Auswahl. Mit Ausnahme der Variante R1 verlaufen alle Schwerlasttrassen durch die Stutenseer Gemarkung entlang der A5 bis nach Karlsruhe und führen dabei durch das Natura 2000-Waldschutzgebiet. Dieser Eingriff würde wertvolle Lebensräume zahlreicher Arten zerstören. Solchen bedrohlichen Vorhaben werden wir entschlossen entgegentreten. Unser Ziel ist es, Fehlplanungen aufzudecken, zu entlarven und zu verhindern. Dabei steht der Schutz unserer Lebensgrundlagen – Boden, Wasser, Wald und Biodiversität – im Mittelpunkt unseres Handelns.
Nach einer gelungenen und sehr informativen Veranstaltung am 14.09.2024 rund um die 108 Jahre alte Walderholung und dem 1. Wasserwerk in Speyer, setzten die Bürgerinitiativen ihre Veranstaltungsreihe entlang der geplanten Schwerlasttrassen LR4/R2 und LR6 fort. Ziel ist es, auf die schwerwiegenden Auswirkungen dieser Planungen aufmerksam zu machen:
Weitere Veranstaltungen finden statt: am Samstag, 05.10.2024, im Schifferstadter Wald an der B9, am Samstag, 12.10.2024 in Limburgerhof bei den Hochwasserschutzanlagen nördlich des Bruchs und am Samstag, 19.10.2024 erneut im badischen Philippsburg., am Waldrand West. Ziel dieser Aktionen ist es wiederum, fundierte Argumente gegen den Bau der Schwerlasttrassen zu sammeln und den Druck auf die Deutsche Bahn zu erhöhen.
In Stutensee fand die Waldführung im Lochenwald statt, welcher Teil des Natura 2000-Waldschutzgebiets der Kinzig-Murg-Rinne ist, einem europäischen Netzwerk zum Schutz gefährdeter Lebensräume und Arten. Darüber hinaus beherbergt der Lochenwald einen gesetzlich geschützten Waldbiotop, durch den die geplante Trasse führen soll. Die Deutsche Bahn stuft dieses Gebiet jedoch lediglich in Raumwiderstandsklasse IV ein – eine Einstufung, die nachweislich zu niedrig ist. Die Bürgerinitiativen fordern, das Gebiet aufgrund seiner ökologischen Bedeutung in die höchste Klasse V zu setzen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe stuft diese Region in seiner Stellungnahmen gegenüber der DB als sehr hohen bzw. hohen Raumwiderstand ein. Bei direkten oder indirekten Beeinträchtigungen (wie durch Lärm) entstehen hohe bis sehr hohe Konflikte, die eine Nutzung des Gebiets für die Trassenführung rechtlich unzulässig machen. Zudem fordert das Natura 2000-Gebiet das Fehlen zumutbarer Alternativstrecken sowie umfassende Konzepte für einen Kohärenzausgleich in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsgebiet – Anforderungen, die die deutsche Bahn angesichts des betroffenen Gebiets von etwa 100 Hektar entlang der A5 zwischen Bruchsal und Karlsruhe kaum erfüllen kann. Inwieweit im Streitfall die Gerichte diese Position teilen, kann nicht eingeschätzt werden.
Da die Alternativroute R1 existiert, ist jede Streckführung durch den geschützten Lochenwald unzulässig. Sollten die hohen Tunnel-Baukosten für die Route entlang der A5 oder die Alternativroute R1 für die Bahn problematisch sein, wären aufwändige Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz erforderlich.
Begrüßung der Teilnehmer, ausführliche Informationen über die geplanten Varianten der DB sowie fundierte Argumente, diese zu verhindern
Am 1. Haltepunkt zeigte der Experte einen selbst überlassenen Erlenbruch mit einer Mischung aus Hainbuchen, Stieleichen, Eschen u. Ahorn.
Gegenüber haben forstliche Waldeinschläge und Ersatzpflanzungen mit Douglasien die Waldlebensgemeinschaft aufgerissen und Platz für eine unumkehrbare Invasion von Neophyten geschaffen. Die Baumschulpflanzen sind sichtbar durch den Klimawandel geschädigt worden.
Fassungslosigkeit beim Kreuzlachgraben über die ökologische Inkompetenz der örtlichen Forstverwaltung nach Kahlschlägen i. Waldbiotop
Zuletzt führte der Rundgang zu zwei Eichen. Eine ist bereits im Verfallsstadium, die andere steht unter Denkmalschutz, bei geplanter Trasse.
Weitere Einzelheiten zur Veranstaltung sind in der Berichterstattung der BNN vom 29.09.2024 nachzulesen. Nachfolgend die Online-Ausgabe mit BNN-Lizenz 155-2024:
BNN Printversion:
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Einladung zur Waldführung im Lochenwald am 28.09.24, 14 Uhr
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